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Hohe unerschlossene Marktpotenziale bei GDPdU-Beratungen
Der Steuerberater hat im Zusammenhang mit den GDPdU relativ geringe Verpflichtungen gegenüber seinen Mandanten (Siehe Aussagen der Bundessteuerberaterkammer).
Er kann sich damit begnügen, in diesem Zusammenhang nur das absolute
Minimum zu tun, eben gerade so viel, um Haftungsproblemen aus dem Weg
zu gehen. Er kann die GDPdU jedoch auch als Chance sehen, sich ein
zusätzliches Geschäftsfeld zu erschließen. Umsatzpotenziale im
dreistelligen Millionenbereich tun sich hier für die Steuerberater auf.
Warum greifen sie nicht zu?
Praktisch alle Mandantenunternehmen der Steuerberater arbeiten mit
Software, in der steuerlich relevante Daten entstehen. Im einfachsten
Fall ist das ein elektronisches Kassenbuch, in größeren Unternehmen
reicht dies bis zu einem ERP-System. Die meisten der Unternehmen
werden mehr als ein Programm einsetzen sowie meist Programme
unterschiedlicher Hersteller: Buchführung, Faktura,
Reisekostenabrechnung, Warenwirtschaft, Excel etc. Die Systemlandschaft
ist also – auch im ganz kleinen Unternehmen – in der Regel heterogen.
Wo sich überall steuerlich relevante Daten verstecken können, wissen
viele Unternehmen nicht. Um diese Daten zu qualifizieren, benötigen sie
die Unterstützung des Steuerberaters. Kein anderer Externer darf ihnen
dabei helfen, denn die Qualifikation steuerlich relevanter Daten gehört
zu den Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters.
Der Steuerberater hat seinen Mandanten hinreichend deutlich darauf
hingewiesen, dass er bezüglich GDPdU etwas unternehmen muss. Der
Steuerberater selbst wird bezüglich den GDPdU nur tätig, wenn er vom
Mandanten dazu einen Auftrag bekommt. Der Mandant erteilt ihm den
Auftrag jedoch nicht. Erstens ist der Auftrag mit zusätzlichen Kosten
verbunden und zweitens weiß der Mandant nicht so recht, wie er mit dem
Problem GDPdU überhaupt umgehen soll. Eine Blockadesituation mit
erheblichen Risiken für das Unternehmen.
Der Steuerberater hat es in der Hand, diese Blockade aufzulösen –
mit erheblichem Gewinn. Der Steuerberater kann auf den Mandanten
zugehen, seine Angebote zur Lösung des GDPdU-Problems im Unternehmen
darstellen und den Nutzen und Wert dieser Dienstleistungen für das
Unternehmen aufzeigen. Wenn der Mandant die Wirtschaftlichkeit des
Angebotes des Steuerberaters erkennt, dann wir er diesem auch einen
Auftrag erteilen.
Die GDPdU beschert den Steuerberatern also neue Umsatzpotenziale –
und die Steuerberater greifen nicht zu! Stellen wir eine kleine
Modellrechnung an. Die Anzahl der Unternehmen, die von einem
Steuerberater betreut werden, liegt in der Größenordnung von 2,5
Millionen. Jedes dieser Unternehmen braucht eine stimmige GPDdU-Lösung.
Fast keines hat eine. Verkaufen die Steuerberater an jedes Unternehmen
eine durchschnittliche Beratungsleistung von 100 Euro, dann ergibt dies
ein Umsatzvolumen von 250 Millionen Euro.
Den Mandanten bei der Lösung von dessen GDPdU-Problem zu
unterstützen, kann für den Steuerberater nicht nur zusätzliche Erlöse
bedeuten. Es ist immer auch ein hervorragendes Mittel zur
Mandantenbindung. |
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