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Die GDPdU und die weiteren rechtlichen Grundlagen der elektronischen Steuerprüfung


Übersicht


Gestze und BMF-Schreiben

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen und die daraus resultierende Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002.


Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ)

Analog zu den GDPdU, die für die Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung gelten, gelten die GDPdUZ für die Außenprüfungen durch die Zollverwaltung.


Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) vom 23. Oktober 2000

Bereits im Jahr 2000 wurden im Rahmen der Steuerreform - kaum groß beachtet -  entscheidende Paragrafen der Abgabenordnung (§§ 146, 147) in Richtung des elektronischen Datenzugriffs geändert.



Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)

Die GDPdU berufen sich immer wieder auf das BMF-Schreiben "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" von 1995. Dort finden sich  Vorschriften u.a. zur Datensicherheit, Dokumentation, Prüfbarkeit und Datenwiedergabe. Viele Probleme, vor die sich Unternehmen durch die GDPdU gestellt sehen, resultieren daraus, dass sie die GoBS noch nicht erfüllen.



Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)

Der Grund für die Gültigkeit der GDPdU ab 1. Januar 2002 ist im Umsatzsteuergesetzt 1999 zu finden. Dort werden ab 1. Januar 2002 auch elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes zum Vorsteuerabzug zugelassen. Für diese Rechnungen muss selbstverständlich geregelt sein, wie sie aufzubewahren sind.



Abgabenordnung (AO 1977)



Anwendungserlass zur Abgabenordnung



Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000)



Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000)




Kritik

Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO

Gutachten von WP/StB/RA Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock, Hamburg / WP/StB/CISA Olaf Riedel, Hamburg / StB Prof. Dr. Günther Strunk, Ilmenau


Überblicke über einzelne Rechtsthemen

Legal Requirements for Document Management in Europe

Herausgegeber: VOI

GmbH-Geschäftsführer aufgepasst – Privatausgaben im Fokus der Außenprüfer

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz mit weitreichenden Folgen für Vielverdiener

Von Peter tom Suden

Rechtsgrundlagen E-Mail-Archivierung

Von Thorsten Brand

Arbeitszeitkontenführung und arbeitgeberseitige Dokumentationsverpflichtungen und Aufzeichnungsfristen im Personal- und Abrechnungsbereich



(Laufende) Gesetzgebung

Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung (26.10.2010)

© Copyright Compario 2011, Autorenrechte bei den Autoren

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