Zeitnahe Betriebsprüfung "im Jahrestakt" gegen den Willen des Unternehmens bedenklich
Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2009 - 13 V 1232/09 -
Großbetriebe unterliegen bei der Betriebsprüfung einer lückenlosen
Anschlussprüfung. Jeder Prüfungszeitraum schließt an den vorherigen an,
so dass jeder Veranlagungszeitraum geprüft wird. In der
Vergangenheit wurden bei einer Betriebsprüfung normalerweise drei oder
mehr Jahre überprüft, so dass ein Unternehmen nur alle paar Jahre einen
Betriebsprüfer im Haus hatte und mit der Betriebsprüfung belastet war.
Immer öfter erscheinen nun die Prüfer und wollen jeweils nur ein Jahr
prüfen, so dass sich das Unternehmen auch jährlich auf eine
Betriebsprüfung vorbereiten muss. Das ist für die Kölner Finanzrichter
problematisch. Sie stellen klar: "Die Intensität des mit der
Anschlussprüfung verbundenen belastenden Eingriffs erfährt eine weitere
Steigerung, wenn gegen den Willen des Steuerpflichtigen der
Prüfungszeitraum auf einen Besteuerungszeitraum verkürzt wird, so dass
im Ergebnis jährlich die Durchführung einer Betriebsprüfung erduldet
werden muss".