In einer gemeinsamen Presseinformation
fordern das Institut der Wirtschaftsprüfer und das Institut Finanzen
und Steuern den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für eine zeitnahe
Betriebsprüfung anzupassen. Bei ihrem Kolloquium in Berlin waren sich
die beiden Veranstalter einig, dass nur eine beschleunigte
Betriebsprüfung Rechts- und Planungsicherheit für Unternehmen und Staat
bringt. Bisher gibt es außerdem unterschiedliche Vorgehensweisen in
Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländern.
Die Betriebsprüfung muss beschleunigt werden. Darin waren
sich die Akteure beim gemeinsamen Kolloquium des Instituts Finanzen und Steuern
(IFSt) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.
November 2010 in Berlin einig. Das bedeutet, dass die Betriebsprüfung näher am Veranlagungszeitraum
stattfindet und die Prüfung auch schneller durchgeführt wird. „Die Vorteile einer deutlichen Beschleunigung der
Betriebsprüfung für die Unternehmen und die Finanzverwaltung liegen auf der
Hand", bemerkt Manfred Hamannt, geschäftsführender Vorstand des IDW. „Die
frühzeitige Klärung der steuerlichen Verhältnisse bringt Rechts- und
Planungssicherheit. Der Staat erhält zeitnah verlässliche Daten für die
Haushalte und die Unternehmen können teure Nachzahlungszinsen mindern oder
sogar vermeiden.“
Wie sich in der Diskussion beim Kolloquium zeigte, sind
zahlreiche Einzelfragen noch ungelöst. So ist zu klären, ob Unternehmen ein
Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Betriebsprüfung gewährt werden sollte bzw. ob
eine zeitnahe Betriebsprüfung gegen ihren Willen durchgeführt werden kann.
Ferner ist unklar, ob der Entwurf einer Steuerbilanz und einer Steuererklärung
als Grundlage der Betriebsprüfung ausreicht.
„Wir halten die Vorlage einer verbindlichen Steuerbilanz und
Steuererklärung nicht für erforderlich“, erklärt Cora-Jeanette Hermenau,
Staatssekretärin in der niedersächsischen Finanzverwaltung. „Unsere
Prüfungsfeststellungen können daher bereits in der endgültigen Steuererklärung
berücksichtigt werden, die nachher Grundlage für die Veranlagung bildet. So
tragen wir auch dem Compliance-Gedanken Rechnung.“
Einigkeit bestand bei den Teilnehmern des Kolloquiums, dass
eine zeitnahe Betriebsprüfung der engen Kooperation zwischen Finanzverwaltung
und Unternehmen bedarf.
Derzeit wird die Betriebsprüfung allerdings in den
verschiedenen Landesfinanzverwaltungen unterschiedlich praktiziert. Zwar wird
eine Zeitnähe der Betriebsprüfung angestrebt, Art und Weise der Vorgehensweise
differieren. Dies ist insbesondere für Unternehmen nachteilig, die über die
Grenzen der Bundesländer hinweg tätig sind.
„Da eine einheitliche Vorgehensweise bisher nicht
gewährleistet ist, besteht Regelungsbedarf, um die Eckpunkte für eine zeitnahe
Betriebsprüfung in Deutschland festzulegen“ unterstrich Prof. Dr. Johanna Hey,
wissenschaftliche Direktorin des Instituts Finanzen und Steuern und des
Instituts für Steuerrecht der Universität zu Köln.
Die Fachdiskussion und ergänzende Materialien können im
gemeinsam von IFSt und IDW herausgegebenen Tagungsbericht zum Kolloquium
nachgelesen werden.
(Presseinformation des IDW vom 23.11.2010)
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