Home   Prüfungspraxis   IFSt und IDW zur zeitnahen Betriebsprüfung

IDW und IFSt fordern angepasste Rahmenbedingungen für die zeitnahe Betriebsprüfung

In einer gemeinsamen Presseinformation fordern das Institut der Wirtschaftsprüfer und das Institut Finanzen und Steuern den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung anzupassen. Bei ihrem Kolloquium in Berlin waren sich die beiden Veranstalter einig, dass nur eine beschleunigte Betriebsprüfung Rechts- und Planungsicherheit für Unternehmen und Staat bringt. Bisher gibt es außerdem unterschiedliche Vorgehensweisen in Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländern.

Die Betriebsprüfung muss beschleunigt werden. Darin waren sich die Akteure beim gemeinsamen Kolloquium des Instituts Finanzen und Steuern (IFSt) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23. November 2010 in Berlin einig. Das bedeutet, dass die Betriebsprüfung näher am Veranlagungszeitraum stattfindet und die Prüfung auch schneller durchgeführt wird.

„Die Vorteile einer deutlichen Beschleunigung der Betriebsprüfung für die Unternehmen und die Finanzverwaltung liegen auf der Hand", bemerkt Manfred Hamannt, geschäftsführender Vorstand des IDW. „Die frühzeitige Klärung der steuerlichen Verhältnisse bringt Rechts- und Planungssicherheit. Der Staat erhält zeitnah verlässliche Daten für die Haushalte und die Unternehmen können teure Nachzahlungszinsen mindern oder sogar vermeiden.“

Wie sich in der Diskussion beim Kolloquium zeigte, sind zahlreiche Einzelfragen noch ungelöst. So ist zu klären, ob Unternehmen ein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Betriebsprüfung gewährt werden sollte bzw. ob eine zeitnahe Betriebsprüfung gegen ihren Willen durchgeführt werden kann. Ferner ist unklar, ob der Entwurf einer Steuerbilanz und einer Steuererklärung als Grundlage der Betriebsprüfung ausreicht.

„Wir halten die Vorlage einer verbindlichen Steuerbilanz und Steuererklärung nicht für erforderlich“, erklärt Cora-Jeanette Hermenau, Staatssekretärin in der niedersächsischen Finanzverwaltung. „Unsere Prüfungsfeststellungen können daher bereits in der endgültigen Steuererklärung berücksichtigt werden, die nachher Grundlage für die Veranlagung bildet. So tragen wir auch dem Compliance-Gedanken Rechnung.“

Einigkeit bestand bei den Teilnehmern des Kolloquiums, dass eine zeitnahe Betriebsprüfung der engen Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen bedarf.

Derzeit wird die Betriebsprüfung allerdings in den verschiedenen Landesfinanzverwaltungen unterschiedlich praktiziert. Zwar wird eine Zeitnähe der Betriebsprüfung angestrebt, Art und Weise der Vorgehensweise differieren. Dies ist insbesondere für Unternehmen nachteilig, die über die Grenzen der Bundesländer hinweg tätig sind.

„Da eine einheitliche Vorgehensweise bisher nicht gewährleistet ist, besteht Regelungsbedarf, um die Eckpunkte für eine zeitnahe Betriebsprüfung in Deutschland festzulegen“ unterstrich Prof. Dr. Johanna Hey, wissenschaftliche Direktorin des Instituts Finanzen und Steuern und des Instituts für Steuerrecht der Universität zu Köln.

Die Fachdiskussion und ergänzende Materialien können im gemeinsam von IFSt und IDW herausgegebenen Tagungsbericht zum Kolloquium nachgelesen werden.

(Presseinformation des IDW vom 23.11.2010)

In das Forum aufgenommen am: 23.11.2010
Letzte Änderung am: 23.11.2010

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