Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home

Newsletter Ausgabe 8-2014 vom
29. August 2014

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Manch Ding will Weile haben

 

Seit über zwölf Jahren beschäftigen wir uns inzwischen mit der elektronischen Steuerprüfung. Während dieser langen Zeit sollte inzwischen alles Wesentliche geklärt sein. Doch dem ist in vielerlei Hinsicht nicht so. Beispielsweise die höchstrichterliche Rechtsprechung. Die sorgt erst seit in diesem Jahr bei der stärksten Sanktion des Fiskus, dem Verzögerungsgeld, für austarierte Verhältnisse zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen (siehe nachfolgendes Urteil).

In der Bargeldbranche wird es erst Ende 2016 richtig ernst mit der GDPdU-konformen Bereitstellung digitaler Unterlagen. Doch allmählich sollten sich die Wirte, Taxifahrer und Friseure darauf einstellen. Hilfreich dabei kann ein Blick in das Buch von Gerd Achilles sein, der aus Sicht der Betriebsprüfung das Thema Kassenführung beleuchtet. Auch die auf dieselbe Klientel abzielende Richtsatzsammlung für Unternehmen, die es mit der Buchführung nicht so genau nehmen, ist in diesem Zusammenhang interessant.

Schließlich können wir uns endlich über die Klarstellung der Finanzverwaltung zu Bankauszügen freuen, bei denen wir uns nun guten Gewissens vom Papier verabschieden können zugunsten der elektronischen Version.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen unzureichender Mitwirkung bei einer Außenprüfung

Mit Urteil vom 24. April 2014 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Finanzamt (FA) auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen darf.

Literatur: Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen (Gerd Achilles)

In Betrieben, die überwiegend Barumsätze tätigen, stellt die Kassenführung seit jeher einen Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen dar. Kassenaufzeichnungen, die nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen, sind ein Risikopotential, das oft nicht erkannt oder unterschätzt wird. Die Praxis spricht eine deutliche Sprache: Mehr als 90 % der Prüfungen in bargeldintensiven Unternehmen führen zu empfindlichen, mitunter existenzbedrohenden Steuernachzahlungen für mehrere Jahre. Die Einleitung von Steuerstrafverfahren oder der Verlust von Gaststätten- oder Taxikonzessionen sind weitere denkbare, aber vermeidbare Folgen. Das Buch aus der Feder eines erfahrenen Betriebsprüfers bietet die Möglichkeit, sich intensiv mit der Thematik Kassenführung zu beschäftigen.

Aus dem BMF: Erfüllung der Aufbewahrungspflichten bei elektronisch übermittelten Kontoauszügen

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach Anfrage der Kreditwirtschaft beschlossen, ab sofort elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg anzuerkennen, wenn der elektronische Kontoauszug bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft und dieses Vorgehen dokumentiert/protokolliert wird.

Aus dem BMF: Bericht zu dem BMF-Projekt "Elektronische Archivierung von Unternehmensdokumenten stärken"

Das Projekt „Elektronische Archivierung von Unternehmensdokumenten stärken“ soll die Möglichkeiten der Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen in Unternehmen darstellen, die Hemmnisse ermitteln, die aus Sicht der Unternehmen derzeit gegen eine vollständig elektronische Aufbewahrung sprechen, und mögliche Anreize identifizieren, mit denen die Umstellung auf die elektronische Aufbewahrung aus Sicht der Unternehmen gefördert werden kann. Dazu wurden 117 Unternehmen und 11 Steuerberater als Experten befragt. Die Untersuchungsergebnisse liegen jetzt vor.

Aus dem BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO): Elektronische Kommunikation

Im IT-Kontext relevant ist der Abschnitt über die elektronische Kommunikation aus dem BMF-Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO). Bei Unternehmen, die auf einem im Verkehr mit der Finanzbehörde ihre E-Mail-Adresse angegeben oder sich per E-Mail an die Finanz-behörde gewandt haben, kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass sie damit konkludent ihre Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt haben. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat.

Aus dem BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2013 veröffentlicht

Die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2013 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben stehen auf den Seiten des BMF seit Kurzem zum Download zur Verfügung. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden.

Steuerberater: Neue Top-Level-Domain .tax im Internet verfügbar

Allen Unternehmen, die mit ihrer Internetadresse zeigen wollen, dass sie mit Steuern zu tun haben, steht nun dafür eine neue Top-Level-Domain mit der Domain-Endung .tax zur Verfügung und kann bei Internet-Providern reserviert werden.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 1. FeRD - Konferenz (FeRD): 10.+11.09. Berlin

* audiconale 2014 (Audicon): 15.+16.09. Düsseldorf

* Digitale Datenanalyse – Fach- und Praxiswissen kompakt (Datev): 16.-18.09. Berlin

* DMS-Expo | IT and Business (Messe Stuttgart ): 08.-10.10. Stuttgart

* Elektronischer Rechnungstag 2014 (Kongress Media): 14.-15.10. München                 

Audicon: Frisch erschienen: zwei Fachartikel zur digitalen Zollprüfung

Die Digitalisierung der Zollprozesse nimmt stetig zu: Eine elektronische Anmeldung ist für Ausfuhren bereits Pflicht; ab 2016 schreibt der Gesetzgeber dies auch für Importe vor. Zwei aktuelle Fachartikel befassen sich jetzt mit der Relevanz und den Konsequenzen der digitalen Zollprüfung für Verwaltung und Firmen.

DATEV: Jetzt wechseln und wirtschaftlich prüfen

Ab sofort stehen Ihnen die aktualisierten Arbeitspapiere in DATEV Abschlussprüfung comfort, V. 10.2 als Bestellrelease zur Verfügung. Nutzen Sie die Prüfpause im Sommer und steigen Sie jetzt auf die neuen Arbeitspapiere um. Die Zeit, die Sie hier investieren, sparen Sie bei Ihrer Prüfung um ein Vielfaches wieder ein.

Newsletter
 hier abonnieren
Newsletter vom 29.08.2014 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

18.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS