Home   Lösungen   Archivierung elektronischer Rechnungen

Steuersicher archivieren

Serie "Steuersicher archivieren" - Archivierung elektronischer Rechnungen

Praxistipps aus dem Buch "Steuersicher archivieren" (Gabler Verlag)

Von Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller

Unabhängig davon, ob elektronische Rechnungen signiert (wie heute noch erforderlich) oder unsigniert (wie in Zukunft möglich) verschickt werden, sie müssen elektronisch aufbewahrt werden. Welche Aufbewahrungspflichten bestehen im Einzelnen? Was muss bei einer ordnungsmäßigen Aufbewahrung beachtete werden? Welche Stolpersteine gibt es dabei?

Absender und Empfänger sind zur Aufbewahrung verpflichtet. Die Dokumente müssen während der Aufbewahrungsfrist nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit an einem gesetzlich zulässigen Aufbewahrungsort aufbewahrt werden.

Aufbewahrungspflicht

Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger haben unterschiedliche Archivierungspflichten.

Die Archivierungspflicht des Rechnungsausstellers umfasst:

  • ein Doppel der versendeten elektronischen Rechnung in elektronischer Form,
  • das Zertifikat, mit dem die Rechnung signiert wurde.

Der Rechnungsempfänger hat zu archivieren:

  • die empfangene elektronische Rechnung in elektronischer Form
  • das qualifizierte Zertifikat,
  • den Signaturprüfschlüssel zur empfangenen elektronischen Rechnung,
  • das Prüfprotokoll zur Signatur zum Zeitpunkt des Rechnungszugangs.

Ordnungsmäßige Aufbewahrung

Für die Archivierung und Prüfbarkeit von elektronischen Rechnungen sind die Vorschriften der Abgabenordnung (insbesondere §§ 146, 147, 200 AO) sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) zu beachten. Originär elektronische Rechnungen, wie z.B. die Email-Rechnung, müssen nach den weitergehenden Anforderungen der GDPdU archiviert werden.

Typische Stolpersteine

Typische Stolpersteine im Rahmen eines Projektes zu elektronischen Rechnungen sind:

  • Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts erfordert nach geltender Rechtslage (Stand April 2011) eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. einen elektronischen Datenaustausch (EDI) nebst Vereinbarung.
  • Aufbewahrung beim Empfänger ausschließlich in Papierform führt grundsätzlich zum Verlust des Vorsteuerabzugs.
  • Fehlende rechtliche Vereinbarung beim elektronischen Rechnungsversand über Dienstleister (Nutzungsvereinbarung, Vollmachten).
  • Fehlender Verifikationsprozess auf Seiten des Rechnungsempfängers.
  • Keine bzw. nur unvollständige Verfahrensdokumentation.
  • Fehlende Vereinbarung beim Austausch elektronischer Rechnungsdaten über EDI.

Weitere Informationen zu

  • Elektronische Rechnung und die Gesetzgebung zur Umsatzsteuer
  • Outsourcing der Rechnungsübermittlung
  • Aufbewahrungsort

im Buch "Steuersicher archivieren"

Serie "Steuersicher archivieren" im Überblick

  • Scannen von Papierdokumenten (März 2011)
  • Archivierung elektronischer Rechnungen (April 2011)
  • E-Mail-Kommunikation (Mai 2011)
  • Archivierung von PC-Dateien (Juni 2011)
  • Archivierung und Bereitstellung von steuerrelevanten Daten (Juli 2011)
  • Archivierung EDI und andere Nachrichtendateien (August 2011)
  • Outsourcing von archivrelevanter Infrastruktur oder Prozessen (September 2011)
  • Zertifizierung eines elektronischen Archivsystems (Oktober 2011)
  • Migration von elektronischen Archivsystemen (November 2011)

In das Forum aufgenommen am: 10.04.2011
Letzte Änderung am: 10.04.2011

© Copyright Compario 2012, Autorenrechte bei den Autoren

Anzeige

Editorial

Digitaler Datenstriptease statt eines Ganges zur Post?

Replik

Bundessteuer- verwaltung in Bayern? Der Herr sei bei uns und verlassen damit das Bundesgebiet (Peter Eller)

Aus dem BMF

Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2011 zu Mehrergebnissen in Höhe von fast 2 Mrd. Euro

Aus dem BMF

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Wirtschaftszweige / Gewerbekennzahlen (GKZ) 2012

(IT-)Management

Serie "Steuersicher archivieren" - Migration von elektronischen Archivsystemen (Von Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller)

Prüfungspraxis

PwC-Studie "Digitale Steuerprüfung: Herausforderung oder Erleichterung?"

Finanzverwaltung

Bayerischer Rechnungshof moniert Personaleinsparungen in der Steuerverwaltung

Aus den OFDs/LfSts

Steuerfahnder sind ihr Geld wert

Literatur

Enterprise Content Management

Aus den OFDs/LfSts

Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

Aus den OFDs/LfSts

Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Für Steuerberater

Kostenloses Verzeichnis für Kanzleien mit GDPdU-Service

Linkpartner

Werden Sie Linkpartner des Forums

Diskussion

Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Pressespiegel

Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

Veranstaltungen

Termine der nächsten Monate

Partner-Portale
Veranstalter

Lösungen und Dienstleistungen zur elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU bieten die Messe-Aussteller des "Forum Elektronische Steuerprüfung" ACL - Audicon - DATEV - GISA - Infoniqa - h & p Consulting - rent a brain - UnITeK

Anzeige

Anbieter von GDPdU-Lösungen

  Gisa
  rent a brain
  Infoniqa
  UnITeK
  DATEV eG
  AM:DataConsult
  ACL
  Logo Audicon
  h & p Consulting