Die BSI-Richtline (TR 03125) vermittelt den
Eindruck, dass sie erstmalig ein Lösungsmodell zur rechtssicheren,
dauerhaften Aufbewahrung elektronischer Unterlagen anbietet, was für
uns als Branchenverband in einer 25jährigen Industrie nicht
nachvollziehbar ist. Außerdem weist die Richtlinie eine Reihe
inhaltlicher Mängel auf (einige Details im vorliegenden Dokument). Aus
unserer Sicht besteht daher dringender Änderungsbedarf, denn die
Richtlinie diskreditiert zehntausende installierter Lösungen und das
Produkt- und Lösungsangebot der deutschen und internationalen Anbieter,
ist technisch fehlerhaft und berücksichtigt keine nicht-technischen
Kriterien, wie zum Beispiel die geforderte Ordnungsmäßigkeit des
Gesamtverfahrens.