|
1. Einführung
Insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen sehen sich einer Situation ausgesetzt, in welcher verschiedene Adressaten immer kurzfristiger Jahresabschlussinformationen über das Unternehmen einfordern. Der Wunsch der Investoren nach zeitnahen Informationen wächst ständig und die zur Verfügung stehende Zeit zwischen Bilanzstichtag und der Fertigstellung des Jahresabschlusses nimmt stetig ab. „Fast Close“ steht dabei für eine Beschleunigung der Jahresabschlusserstellung und soll dem zunehmenden Wunsch von Jahresabschlussadressaten nach der Veröffentlichung von Informationen kurz nach Periodenende Rechnung tragen. Für den Abschlussprüfer, der am Ende dieses zeitkritischen Prozesses steht, erwachsen Anforderungen, die eine weitere Vorverlagerung seiner Prüfungshandlungen zwingend erforderlich machen. Neben den Anforderungen an eine zeitnahe Abschlussprüfung,
verlangt insbesondere die Beurteilung von Risikomanagementsystemen eine
kontinuierliche Überwachung der relevanten Prozesse. Der Regelfall ist jedoch meist
eine rein stichtagsbezogene Betrachtungsweise. Eine kontinuierliche und damit auch
zeitnahe Überprüfung scheitert bislang meist am Vorhandensein ganzjähriger
Prüfungsmethoden und Werkzeuge. Dabei existieren durchaus Alternativen, mit
welchen der wachsenden Dynamik in der Unternehmensumwelt und dem steigenden
Bedürfnis nach aktuellen Informationen begegnet werden kann.
Ein
Ansatz, mit welchem dem zunehmenden Zeitdruck, aber auch der Forderung
kontinuierlicher Prüfungshandlungen Rechnung getragen werden soll, nennt sich
Continuous Auditing (CA) und findet in den USA bereits in Teilen Anwendung. CA
soll dem wachsenden Bedarf nach systemorientierten und kontinuierlichen Prüfungshandlungen
bei gleichzeitig voranschreitender IT-Unterstützung der Unternehmensprozesse
Rechnung tragen. Der folgende Beitrag untersucht, inwieweit CA eine sinnvolle
und praktikable Möglichkeit der zeitnahen Prüfung darstellt, ob dadurch bestehenden
Informationsdefiziten begegnet werden kann und welche Voraussetzungen an eine
mögliche Umsetzung dieses Ansatzes in der Praxis geknüpft sind. 2. Continuous
Auditing – Der AnsatzDie Jahresabschlussprüfung stellt sich im Regelfall überwiegend
als vergangenheitsorientierte Stichtagsbetrachtung dar. Ganz anders der
CA-Ansatz. Nach der vom American Institute of Certified Public Accountants
(AICPA) und dem Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA) gemeinsam
veröffentlichten Definition versteht sich CA als „... a methodology that
enables independent auditors to provide written assurance on a subject matter using a
series of auditors reports issued simultaneously with, or a short period of
time after, the occurrence of events underlying the subject matter. ...“. CA
lässt sich mithin als Prüfungsmethode beschreiben, mit der vordefinierte Bereiche
oder Geschäftsvorfälle simultan oder zumindest sehr zeitnah überwacht und
geprüft werden können. Auf diese Weise soll dem Erfordernis nach aktuellen,
zeitnahen und über das gesamte Jahr verlässlichen Informationen Rechnung
getragen werden. Kogan, Sudit und Vasarhelyi sprechen insoweit auch von
„instant auditing“, weshalb CA insoweit auch als eine Art „Monitor“ verstanden
werden kann, der die Daten des Finanzbuchhaltungs- bzw. ERP-Systems (Enterprise
Ressource Planning) des zu prüfenden Unternehmens nach vorher festgelegten
Kriterien durchleuchtet, mit kritischen Größen abgleicht und den
Abschlussprüfer bei Eintreten bestimmter vordefinierter Ereignisse automatisch benachrichtigt. 3. Notwendigkeit neuer Wege in der AbschlussprüfungDie Entwicklung im Bereich
der modernen Informationstechnologie schreitet unverändert voran. Daten der
Finanzbuchhaltung werden heute – meist über mehrere Teilprozesse – in komplexen, hochintegrierten ERP-Systemen erzeugt und finden über Vor-
und Nebensysteme letztlich Eingang in die Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung. Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen wird der
Abschlussprüfer heute mit einer Vielzahl von Belegen in Form von Hardcopies
konfrontiert, die häufig aus diversen, EDV-basierten Unternehmensprozessen und
zugleich einer Masse an Daten hervorgehen, die von einer hohen Dynamik geprägt
sind. Betrachtet man beispielsweise ein typisches SAP R/3-System, so findet
häufig über verschiedenste Module und interne Verarbeitungsprozesse eine
Aufbereitung rechnungslegungsrelevanter Informationen statt, deren Ergebnisse
dann meist in Papierform im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vorgelegt werden.
Der reine Ausdruck sagt jedoch nur eingeschränkt etwas über die Qualität,
Richtigkeit und Vollständigkeit der dahinter stehenden Prozesse und der
verarbeiteten und produzierten Informationen aus. Dazu stellen die Verhältnisse
am Abschlussstichtag lediglich eine zeitpunktbezogene Momentaufnahme dar,
welche Aussagen über die unterjährige Richtigkeit und Vollständigkeit der
datenerzeugenden und verarbeitenden Prozesse nur eingeschränkt zulässt.
Informationen über unregelmäßige Sachverhalte, welche einen negativen Einfluss
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausüben, gehen so mangels
Transparenz häufig in den zum Stichtag aggregierten Daten unter. Alleine die
Tatsache, dass die Ausgabe digitaler Daten durch gezielte Eingriffe in die
DV-Prozesse nahezu beliebig manipuliert werden kann und sich auf diese Weise ein
verzerrtes Erscheinungsbild der prüfungsrelevanten Daten zum Abschlussstichtag
herbeiführen lässt, macht deutlich, dass nur eine anhaltende Überwachung der
betroffenen Systeme und Prozesse für Abhilfe sorgen kann.
Im Rahmen der Prüfung
des internen Kontrollsystems (IKS) muss der Abschlussprüfer die
Kontrollaktivitäten des Unternehmens dahingehend beurteilen, ob sie geeignet
sind, wesentliche Fehler in der Rechnungslegung zu verhindern bzw. aufzudecken
und zu korrigieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung von
EDV-Programmen zur Kontrolle der Richtigkeit, Vollständigkeit und Genehmigung
von Vorgängen zu. Prüfungsgegenstand bilden insoweit Instrumentarien und
Mechanismen zur Überwachung existenzgefährdender Entwicklungen. Soweit die Unternehmensleitung
geeignete Maßnahmen vorgesehen hat, sind diese nach den allgemeinen Grundsätzen
einer Systemprüfung in Stichproben auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen, wobei
sich die Durchführung von Systemprüfungen insbesondere auch darauf zu erstrecken
hat, „... ob das auf die Rechnungslegung bezogene IKS während des zu prüfenden Geschäftsjahres
kontinuierlich bestanden hat und
wirksam war“. Dies entspricht auch der eigentlichen Zielsetzung des
Risikomanagementsystems – als Teilbereich des IKS – wonach sämtliche
Unternehmensbereiche, in denen wesentliche Risiken entstehen können, laufend zu
überwachen sind. Insoweit fordert ein kontinuierlicher Prozess auch eine kontinuierliche
Überprüfung. Der Regelfall ist jedoch meist eine rein stichtagsbezogene Betrachtungsweise.
Eine kontinuierliche Überprüfung scheitert meist am Vorhandensein adäquater
Tools. Es wird deutlich, dass der Abschlussprüfer „Werkzeuge“ benötigt, die ihm
eine adäquate Prüfung unter den veränderten Umweltbedingungen ermöglichen.
Davon betroffen sind sowohl die Prozesse im Unternehmen selbst, als auch deren
kontinuierliche Anwendung. Dabei muss dazu übergegangen werden, Applikationen nicht
nur als Prüfungsgegenstand zu sehen, sondern diese, entsprechend dem Selbstverständnis
von CA auch dem Prüfungsinstrumentarium zuzuordnen. Nur so erlangt der
Abschlussprüfer hinreichende Sicherheit bei der Prüfung EDV-basierter Geschäftsvorfälle
in einer sich ständig fortentwickelnden Unternehmens-IT, welche zusätzlich
durch eine mangelnde Aktualität der prüfungsrelevanten Daten gekennzeichnet
ist. Die Entwicklung der Unternehmens-EDV, die Verfügbarkeit
von neuen Techniken und die Digitalisierung von Geschäftsvorfällen fordern letztlich
auch Prüfungswerkzeuge, welche diesen Entwicklungen gerecht werden; CA ist ein
Ansatz in diese Richtung.
4. Vorteile von CA Entscheidende Änderungen der das
Prüfurteil wesentlich beeinflussenden Faktoren können die gewonnenen
Erkenntnisse innerhalb kürzester Zeit hinfällig werden lassen. Daher ist es
für den Abschlussprüfer bei automatisierten und integrierten Geschäftsprozessen
zur Erlangung eines vertrauenswürdigen Urteils durchaus wichtig, wie viel Zeit
zwischen dem zu beurteilenden Sachverhalt und dessen Untersuchung, Beobachtung
und Prüfung vergeht. Gerade hier kommen die Vorteile des CA-Ansatzes zum
Tragen, denn durch CA werden die rechnungslegungsrelevanten Datenbestände – wie
gefordert – nicht nur zu einem Zeitpunkt im Jahr überprüft, sondern mittels
anhaltender Tests und Kontrollen kontinuierlich oder zumindest zeitnah
„überwacht“. Fest hinterlegte Prüfungsalgorithmen innerhalb einer
CA-Installation sind in der Lage, auf Anfrage eine „Real-Time-Abbildung“
wichtiger Unternehmensindikatoren, so genannter KPI’s (Key Performance
Indikators) auszugeben. Insoweit sind die im Rahmen von CA gewonnene
Erkenntnisse durchaus geeignet, kritische Prüffelder frühzeitig zu bestimmen,
eine Prüfungsstrategie zu entwickeln und diese in individuelle
Prüfungsprogramme zu transformieren. CA ermöglicht so die gezielte
Vorverlagerung von Prüfungshandlungen, reduziert damit die Anzahl
aussagebezogener Prüfungshandlungen während der Hauptprüfung auf ein
notwendiges Minimum und trägt so dem Eingangs geschilderten Fast Close
Anspruch Rechnung. Daneben bietet sich eine entsprechende ITUnterstützung auch
an, um wiederkehrende Arbeiten durch integrierte Softwarelösungen zu
automatisieren, was zu einer Verminderung kostenintensiver Ressourcen-Bindung
auf Prüferseite und damit zu mehr Effizienz beiträgt. Insoweit kann das
Konzept des CA zur Entspannung des Zeit- und Kostendrucks auf Seiten der
Abschlussprüfung beitragen. Aber auch den geprüften Unternehmen und Investoren
bietet CA einen entscheidenden Mehrwert, insoweit als die kontinuierliche Überwachung
kritischer Prozesse bei Erkennen bestandsgefährdender Tatsachen ein frühzeitiges
Gegensteuern ermöglicht. Die Nachbetrachtung im Rahmen einer
konventionellen Abschlussprüfung kann insoweit durch ein aktives Monitoring
ersetzt werden. Verbesserungspotenzial lässt sich über das gesamte Jahr
aufzeigen und verleiht der Jahresabschlussprüfung einen proaktiven Charakter.
CA bietet so gerade denjenigen Interessengruppen einen Zusatznutzen, welche die
publizierten Unternehmensdaten zu Entscheidungszwecken heranziehen. Diesen Jahresabschlussadressaten
kann über den Einsatz von CA ein positives Signal übermittelt werden. 5. CA in
der Umsetzung Die kurzfristige Einführung von CA scheitert meist daran, dass
zunächst diverse rechnungslegungsrelevante Daten möglichst automatisiert zur
kontinuierlichen Prüfung digital aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden müssen.
Zur Bereitstellung von Echtzeitdaten in dieser Form ist die Vielzahl der zu
prüfenden Unternehmen ad hoc allerdings kaum in der Lage. Der Anspruch an
zeitnahe Informationen fordert hoch automatisierte Prozesse, welche manuelle
Eingriffe auf ein notwendiges
Minimum beschränken. Die Implementierung von CA-Techniken wird sich in der
praktischen Umsetzung deshalb vielmehr als mehrstufiger Prozess gestalten, an
dessen Ende erst eine voll funktionsfähige CAApplikation stehen kann. Denkbar
wäre insoweit ein schrittweises Vorgehen dergestalt, dass in der Einführungsphase
das Arbeitsaufkommen zwischen dem Ende des Wirtschaftsjahres und dem fertigen
Prüfungsbericht mittels Einsatz von CA reduziert wird und insoweit auch dem
Fast Close Gedanken Rechnung getragen wird. In einem weiteren Schritt kann
diese Technik dann auf Quartals- oder Monatsberichte ausgedehnt werden, bevor -
letztlich in der finalen Anwendung - CA eine kontinuierliche Erstellung eines
Berichtswesens auf Bedarf ermöglichen kann. Weiter lässt sich die Häufigkeit,
mit welcher hinterlegte Prüfungsalgorithmen aufgerufen werden, ebenso
stufenweise ausgestalten. Denkbar ist dabei ein zufallsgesteuertes Anstoßen von
Prüfungen, über die Ausführung in vordefinierten Zeiten oder bei Vorliegen
spezifischer Bedingungen bis hin zur kontinuierlichen Anwendung. Eine
Entwicklung, welche zur Umsetzung von CA in der Praxis beitragen kann, ist XBRL
(eXtensible Business Reporting Language). Dabei handelt es sich um
eine frei verfügbare elektronische Sprache, die insbesondere den standardisierten
Austausch von Finanzinformationen von und über Unternehmen fördern soll.
XBRL-basierte Taxonomien haben zum Ziel, Ineffizienzen beim Datenaustausch und der
Datenanalyse zu reduzieren sowie die Vergleichbarkeit von Informationen zu
erleichtern. Durch den Einsatz von XBRL können die Daten eines Unternehmens für
unterschiedliche Zwecke und Adressaten genutzt werden. Insoweit muss auch
überlegt werden, inwieweit XBRL auch eine geeignete Ausgangsbasis einer
CA-Implementierung bilden kann. XBRL-basierte Daten sind im logischen Aufbau
stets identisch, was letztlich auch die Weiterverarbeitung im
CA-Auswertungssystem ermöglichen würde, ohne dass zunächst aufwendige manuelle
Aufbereitungen erforderlich werden.
Doch auch die Regelung zum Datenzugriff der
Finanzverwaltung im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen bietet eine aktuelle
Chance zur standardisierten Aufbereitung von Unternehmensdaten für CA-Zwecke.
Um für künftig digitale Betriebsprüfungen eine adäquate Datenübergabe zu
gewährleisten, setzt sich auf Seiten der ERP-Hersteller zunehmend der vom
Bundesfinanzministerium empfohlene, XML-basierte (Extensible Markup Language) Beschreibungsstandard durch. Gelingt es in
diesem Zusammenhang, die Daten nicht nur auf Anforderung der Finanzverwaltung, sondern
kontinuierlich und automatisiert auf Basis des Beschreibungsstandards
bereitzustellen, wäre auch die Übergabe an eine CAAnwendung denkbar. 6.
Anforderungen an CA Bei allen Vorzügen des CA-Ansatzes darf nicht übersehen
werden, dass damit erhebliche technische und organisatorische Anforderungen auf
Unternehmens- und Prüferseite verbunden sind. So bedarf es in erster Linie kostenintensiver
Investitionen in Hard- und Software. Dabei muss das System derart in der
Unternehmens-EDV integriert werden, dass die Betriebsabläufe nicht
beeinträchtigt werden. Kritische Überlegungen im Zusammenhang mit der
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordern ein CA-System, welches ausschließlich
der Überprüfung seitens des Abschlussprüfers dient und dem zu prüfenden Unternehmen
keine Möglichkeit gibt, auf das eingesetzte und implementierte System zuzugreifen
bzw. dieses zu modifizieren oder gar zu manipulieren. Dabei ist auch zu überlegen,
inwieweit alternativ zur Nutzung der Unternehmens-IT auch eigene Programme eingesetzt
werden sollen. Nicht vernachlässigt werden sollten darüber hinaus
Sicherheitsaspekte. Dies gilt umso mehr, als Daten an Dritte außerhalb des
Unternehmens übermittelt werden. Diesem Sicherheitsbedürfnis kann insbesondere
mit der Einbindung in ein bestehendes Extranet in Form so genannter „Virtual
Private Networks“ Rechnung getragen werden. Neben technischen Anforderungen
verlangt die Implementierung von CA auf Unternehmensseite auch eine
tiefgreifende Umstellung der bestehenden Gewohnheiten. Dem Abschlussprüfer muss
nun über das ganze Jahr hinweg ein direkter Zugang zur Unternehmens- EDV
gewährt werden. Zwar betrifft dies „nur“ vorher definierte
rechnungslegungsrelevante Bereiche; die Akzeptanz seitens der Unternehmen ist
insoweit dennoch als durchaus kritisch einzustufen. Vom Abschlussprüfer
schließlich erfordert der generelle Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken spezielle
Kenntnisse und Erfahrungen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung und den
Einsatz von CA in der Prüfungspraxis. Gefordert ist Expertenwissen über diverse ERP-Systeme
und über die zu Grunde liegenden Datenverarbeitungsprozesse, welche die prüfungsrelevanten
Informationen verarbeiten und ausgeben. Der Einsatz von CA bedingt Kenntnisse
und Erfahrungen, an welchen Stellen die Informationen entstehen, in welchen Formaten
diese vorliegen und wie diese an eine CA-Implementierung übergeben und von dieser
geprüft werden können. Darüber hinaus verlangt CA Kenntnisse und Erfahrungen bei
der programmtechnischen Umsetzung von Abfrageroutinen oder der Datenakquise.
7.
Anwendungsszenario – EAM
CA kann – wie Eingangs dargestellt – als „Monitor“
verstanden werden, welcher vordefinierte Datenströme der Finanzbuchhaltung samt
vorgelagerter Systembereiche auf Unregelmäßigkeiten bzw. das Eintreten
bestimmter Ereignisse überwacht. Ziel ist eine Überprüfung der internen
Verarbeitungsregeln, um eine Aussage über die ordnungsgemäße Verarbeitung der
Daten und die Richtigkeit der Ergebnisse zu treffen. Ausnahmen von
vordefinierten Regeln sollen in der Folge Echtzeitwarnungen auslösen, die die
Aufmerksamkeit des Jahresabschlussprüfers auf potenzielle Problembereiche auf
sich ziehen. Dabei muss der Prüfer in die Lage versetzt werden, die Ursache von Anomalien zu
verstehen und bewerten zu können. So genannte „Embedded Audit Modules“ (EAMs)
verstehen sich als derartige Echtzeitsysteme. Sie sollen für den Prüfer die
Möglichkeit schaffen, proaktiv auf prüfungsrelevante Sachverhalte einzugehen.
EAMs werden typischerweise in Softwareanwendungen innerhalb des bestehenden
ERP-Systems eingebettet und sollen so simultan zu den Prozessen innerhalb der
Unternehmens-EDV die Ausführung von Prüfungshandlungen ermöglichen. EAMs
überwachen ausgewählte Risikobereiche und ermöglichen sowohl die Entdeckung von
Transaktionsfehlern, als auch das Aufdecken fehlender Kontrollen. Zielsetzung ist
die Identifikation und Erfassung von Soll/Ist-Abweichungen innerhalb
vordefinierter Transaktionen und deren Kommunikation an den Prüfer. Aus
EDV-technischer Sicht stellen EAMs Subroutinen innerhalb der bestehenden Anwendungssysteme
dar, die systemseitig Prüfungshandlungen zeitgleich mit den Anwendungsprozessen
ausführen. Häufig kommen so genannte „Triggers“ zum Einsatz, welche
automatisch aufgerufen werden, sobald eine im Voraus für die Prüfung
maßgebliche Tabelle in der Datenbank des ERPSystems geändert wird. Die Ergebnisse werden anschließend
in einem Protokoll oder Bericht festgehalten, welcher vom Prüfer
eingesehen werden kann. Tabellenabweichungen lassen sich zusätzlich durch
aktive Alarmmeldungen zeitnah an den Prüfer kommunizieren.
Die Implementierung
einer EAM-Umge-bung vollzieht sich nach Groomer / Murthy im Wesentlichen in
folgenden Schritten: Zunächst muss die zu überprüfende Anwendung (in der Regel
das ERP-System) und das Prüfungsziel – beispielsweise die Aufrechterhaltung der
Zahlungsfähigkeit – bestimmt werden. Anschließend sind die Grenzen festzulegen,
außerhalb derer systemseitig eine Benachrichtigung der unzulässigen
Soll-/Ist-Abweichung an den Prüfer erfolgt. Soll beispielsweise die
Liquiditätssituation des zu prüfenden Unternehmens überwacht werden, so ist
ergänzend eine kritische Größe festzulegen, ab welcher systemseitig eine Benachrichtigung
ausgegeben wird. Ein zielgerichteter Einsatz erfordert insbesondere eine
zweifelsfreie Identifikation der zu prüfenden Transaktionen und die Festlegung von
Grenzwerten für das Auslösen entsprechender Warnhinweise.38 Letztgenanntes ist
gerade notwendig, um die Warnhinweise auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Schließlich
muss eine programmtechnische Umsetzung der Prüfungsmodule und der Abfrageroutinen
erfolgen sowie sichergestellt werden, dass prüfungsrelevante Informationen dokumentiert und
gespeichert werden. 8. Zusammenfassung Es ist deutlich geworden, dass
Entwicklungen wie Fast Close oder der zunehmende IT-Einsatz in den Unternehmen
spezifische Bedürfnisse an künftige Prüfungsmethoden richten. Der CA-Einsatz
eröffnet dabei erhebliche Vorteile gegenüber traditionellen Prüfungstechniken. Allerdings
stellt die praktische Umsetzung gleichermaßen hohe Anforderungen an Prüfer und
Geprüfte. Der gezielte Einsatz von CA-Techniken kann im Ergebnis eine zeitnahe
Prüfung fördern, für eine erhöhte Qualität und Effizienz in der
Jahresabschlussprüfung sorgen und so einen wesentlichen Beitrag zur Qualität
der Abschlussprüfung leisten. |
|