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Täglich
werden weltweit unzählige Rechtsvorschriften angewendet, neue Gesetze erlassen
und bestehende Gesetze geändert. Diese Flut an gesetzlichen Regelungen
erschweren zunehmend eine effiziente Anwendung in der Praxis. Während
einerseits eine Unmenge an rechtlicher Fachliteratur veröffentlicht wird, sucht
man auf der anderen Seite meist vergebens nach einer ausgereiften und
praktikablen Möglichkeit, die zahlreichen Rechtsvorschriften schnell,
zielgerichtet und vor allem korrekt anzuwenden. Was bislang fehlt sind
IT-gestützte Konzepte, die eine effiziente Anwendung juristischer Informationen
in der täglichen Praxis verbessern. Obwohl es naheliegend erscheint, diese Prozesse
soweit als möglich IT-gestützt zu organisieren um ein Höchstmaß an Effizienz
und Korrektheit zu erzielen, fehlt es an geeigneten Lösungen. Denkt man alleine
an das Steuerrecht, so wird in inzwischen weltweit ein beträchtlicher Teil der
Fachliteratur nur zu diesem rechtlichen Teilbereich veröffentlicht.
Finanzverwaltung und Berater sind gezwungen mehr und mehr Informationen
aufzuarbeiten und in Folge dessen erfinden sie häufig täglich das Rad neu,
indem vielerorts identische Arbeitsabläufe durchgeführt werden. Ein Ansatz der
hier in Zukunft für Abhilfe sorgen kann nennt sich Unified Legal Language (ULL) und stellt eine allgemeingültige
Beschreibungssprache dar, die den Rahmen zur Darstellung und IT-gestützten
Anwendung von juristischen Regelungen vorgibt.
Dieser Ansatz kann international für sämtliche Rechtsgebiete
mehrsprachig sowohl auf Seiten des Staates als auch in der Privatwirtschaft
eingesetzt werden. Neben Unternehmen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern ist diese Methode der IT-gestützten Rechtsanwendung daher
gleichermaßen in der Justiz und sämtlichen Bereichen der öffentlichen
Verwaltung (Finanzverwaltung, eGovernment etc.) einsetzbar.
IT-Unterstützung
Die derzeit existierenden
Softwaresysteme im juristischen Umfeld teilen sich grundsätzlich in zwei
Bereiche. Auf der einen Seite stehen die zahlreichen Berechnungsprogramme und
vereinzelt auch Expertensysteme, während auf der anderen Seite sämtliche Typen
von juristischen Datenbänken zur Speicherung von Dokumenten im Volltext stehen.
Beide Systeme leisten zweifellos wertvolle Dienste, haben aber auch
systemimmanente Nachteile. Bei der erstgenannten Gruppe von Programmen werden
juristische Zusammenhänge nur auszugsweise und soweit mathematisch-logisch
eindeutig möglich abgebildet. Demgegenüber können in Datenbänken zwar
vollständig alle Informationen aus sämtlichen Gesetzestexten, Kommentaren und
dergleichen im Volltext gespeichert werden. Jedoch besteht bei diesen Systemen
keine Möglichkeit die rechtssystematischen Zusammenhänge der Rechtsquellen
IT-gestützt zu verwerten und damit im Einzelfall anwendbar zu machen. Auch die
Verknüpfung dieser Dokumente als Hypertexte bringt nicht die erhoffte Transparenz
und damit vor allem Effizienz.
Der
Schulterschluss zwischen diesen beiden Typen von Systemen ist bislang noch von
keiner Software realisiert. Dies hat dazu geführt, dass im Ergebnis die
Rechtsanwendung den betroffenen Bürgern und Unternehmen, wie auch dem Staat bis
dato gewaltige Ressourcen kostet. In einem umfangreichen Forschungsprojekt
wurde daher eine IT-gestützte Methodik entwickelt, die die beiden Vorteile der
unterschiedlichen Softwaresysteme vereint und somit diese Lücke schließen soll.
Das heißt, dass einerseits alle Informationen im Volltext vorliegen,
andererseits aber auch alle juristischen Zusammenhänge methodisch aufbereitet
und deren Ausführung (soweit möglich) durch IT unterstützt wird. Das Kernstück
dieser Theorie ist dabei die syntaktisch und semantisch vollständig definierte
formal-juristische Sprache Unified Legal
Language. Diese allgemeingültige Beschreibungssprache gibt den Rahmen
zur Darstellung und IT-gestützten Anwendung der juristischen Methodik vor (vgl.
Abb. 1).

Abb. 1: Methodischer Zusammenhang
ULL: Der Ansatz
Gegenüber
der herkömmlichen Darstellung der Rechtsquellen besitzt diese Systematik
zentrale Vorteile:
Die
allgemeingültige Spezifikation ist
unabhängig von einem konkreten Rechtsgebiet. Vielmehr kann jede mögliche
Ausprägung des Rechts, z.B. abstrakte Rechtssätze ebenso wie Fallrecht, mit
dieser Systematik erfasst werden. Diese IT-gestützte Methodik der
Rechtsanwendung ist daher keine „Insellösung“ für ein spezifisches
Anwendungsgebiet, sondern eine universell anwendbare, abstrakte semi-formale
Sprache.
Ebenso
wie juristische Datenbänke ermöglicht ULL die lückenlose Einbeziehung
sämtlicher Rechtsquellen, also Gesetze, Durchführungsverordnungen,
Verwaltungsanweisungen, Gerichtsurteile, aber auch Kommentare,
Fachpublikationen und andere juristisch verwertbare Informationen. Eine inhaltliche Reduzierung findet durch
die Darstellung der originären
Textpassagen nicht statt. Das System liefert auf diese Weise alle
notwendigen Rechtsgrundlagen, die für die Anwendung im Einzelfall erforderlich
sind. Durch die inhaltliche Strukturierung und die fallweise Variation des
Detaillierungsgrades werden auf diese Weise Informationsdefizite beseitigt.
Die
rechtliche Anwendungslogik resultiert meist nur mittelbar aus dem
Zusammenwirken der unterschiedlichen Vorschriften, so dass für die
Rechtsanwendung in einem konkreten Einzellfall zunächst sämtliche relevanten
Rechtsquellen ausgewertet und semantisch in Beziehung zueinander gesetzt werden
müssen. Im Gegensatz dazu entbehrt die lückenlose methodische Aufbereitung in
ULL diese umfangreichen und zeitaufwändigen vorgelagerten Arbeitsschritte und
macht die vernetzte Struktur unmittelbar transparent. Zudem werden sprachlich
verschachtelte Formulierungen in ihre elementaren Aussagen aufgebrochen und
damit entzerrt. Aus dieser grundlegenden Aufteilung der rechtlichen
Informationen resultiert für den Rechtsanwender (auch bereits ohne
IT-Unterstützung) eine ganz beachtliche
Zeitersparnis, da die für die rechtliche Würdigung eines konkreten
Sachverhaltes notwendigen Informationen unmittelbar
und kontextabhängig anwendbar sind. Gleichwohl wird mit dieser
Reorganisation der methodische und inhaltliche Gehalt des Rechts nicht
reduziert.
Die
IT-basierte Anwendung von ULL ermöglicht es ferner sämtliche rechtlich
eindeutige Schlussfolgerungen oder Berechnungen automatisch, und, soweit
Bewertungsspielräume vorhanden sind, die Rechtsanwendung interaktiv
auszuführen. Auf diese Weise wird dieselbe Funktionalität wie bei herkömmlichen
Berechnungsprogrammen bereit gestellt ohne jedoch die im Recht vorhandenen Bewertungsspielräume
einzuengen oder methodisch zu reduzieren. Gerade in Bereichen mit einer
Vielzahl von standardisierten Sachverhalten, wie z.B. die „simultane“
Bilanzierung und dem Reporting nach HGB, US-GAAP und IFRS/IAS, bedeutet dies
eine erhebliche Zeitersparnis. Während herkömmlich überwiegend die zahlreichen
Vorschriften immer wieder manuell angewendet werden, kontrolliert demgegenüber
bei ULL der Rechtsanwender lediglich die korrekte Ausführung der rechtlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus besitzt ULL gegenüber den in der Praxis zahlreich angewendeten Excel-Sheets
den zentralen Vorteil, dass sämtliche gesetzesimmanente Zusammenhänge nur
einmalig als Prozess organisiert werden. Während bei
Tabellenkalkulationsprogrammen durch jeden Einzelfall, die Anwendungslogik
vervielfacht wird, existieren in ULL keine Redundanzen. Das Ergebnis ist eine
deutlich geringere Fehleranfälligkeit und ein erheblich reduzierter
Arbeitsaufwand bei Rechtsänderungen.
Da
die Rechtsquellen und Sachverhalte in der gewohnten sprachlichen Form
dargestellt werden bedarf es jedoch keiner
spezifischen Softwarekenntnisse. Die zugrunde liegende XML-Technologie
tritt daher auch nicht in Erscheinung, vielmehr verbirgt sich die
Funktionalität hinter den Textpassagen oder dem Zahlenwerk des entsprechenden
Anwendungsgebietes, unabhängig davon, ob die Anwendung der Rechtsvorschriften
mehr numerischer Natur ist, z.B. im Bereich der Bilanzierung, oder ob ein
Tatbestand subsumiert wird. In beiden Fällen ist die juristische Argumentationskette
lückenlos per Mausklick nachvollziehbar. Diese nahtlose Transparenz bringt u.a. im Bereich der Wirtschaftsprüfung,
Steuerberatung und Betriebsprüfung große Vorteile mit sich, da somit sämtliche
Abstimmungsarbeiten überflüssig werden. Eine Einsparung von Ressourcen bei der
Rechtsanwendung kann auf diese Weise in größerem Umfang erzielt werden.
Üblicherweise
wird bei juristischer Software die Anwendungslogik der Rechtsvorschriften im
Quellcode der Applikation oder in Form einer „Rule-Engine“ implementiert, so
dass Rechtsexperten und Programmierer Hand in Hand oder in Personalunion
arbeiten müssen. Somit ist dieses Verfahren sehr aufwändig sowie im Falle von
Rechtsänderungen schwer zu modifizieren und damit im Ergebnis sehr
fehleranfällig und kostenintensiv. Im Gegensatz dazu werden durch die
Verwendung der für den Rechtsanwender unmittelbar verständlichen
formal-juristischen Sprache Unified Legal
Language keine Technik- oder Informatik-Kenntnisse benötigt. Vielmehr
wird das Wissen analog der gewohnten juristischen Denk- und Ausdrucksweise in
das System eingepflegt. Ähnlich wie bei Expertensystemen ermöglicht diese
konsequente Trennung der Anwendungslogik der Rechtsvorschriften von der
zugrundeliegenden Basis-Technologie eine höchst
effiziente Entwicklung juristischer Software. Dementsprechend zeit- und kostengünstig sind die laufenden
Rechtsänderungen bzw. die laufende Rechtsfortbildung umsetzbar. Im Ergebnis
können damit binnen verhältnismäßig
kurzer Zeit umfangreiche und hochwertige Programme für sämtliche Rechtsgebiete
erstellt werden.
Ein
auf ULL basierendes IT-System zur interaktiven Rechtsanwendung besteht im
Wesentlichen aus drei Komponenten. Die „Daten“ dieser XML-Technologie sind die
methodisch aufbereiteten Rechtssätze. Sie beschreiben damit die inhärente
Anwendungslogik des Rechts, m.a.W. die Semantik. Eine Rechtsänderung besteht
daher „nur noch“ in der Änderung der entsprechenden „Anwendungsdaten“. Daneben
ist eine Software zur Eingabe und Pflege der XML-Dateien notwendig (bzw.
sinnvoll). Die dritte Komponente ist die Repräsentationsebene. Im einfacheren
Falle werden die XML-Dateien lediglich mittels CSS, XSL-FO, XSLT etc.
formatiert. Da in den XML-Dateien aber nicht nur der Wortlaut der Rechtssätze,
sondern darüber hinaus deren methodischer Zusammenhang gespeichert ist, können
durch entsprechende browserbasierte oder stand-alone Applikationen multifunktionelle Anwendungsmöglichkeiten
geschaffen werden. Neben einer Komponente zur interaktiven und/oder automatisierten
Unterstützung bei der klassischen Fallbearbeitung,
sind darüber hinaus ebenso weitergehende Komponenten denkbar, z.B. zur
Erstellung von Gutachten, zur Planung rechtlicher Gestaltungen
(automatisierte Berechnungen, betriebswirtschaftliche Modelle etc.), für das Reporting bei Konzernen, zur Aus- und Weiterbildung (eLearning), als
Plattform für den Informations- und Datenaustausch
oder der flexiblen Zusammensetzung räumlich getrennter Experten („verteiltes Wissen“), zur
Visualisierung und Unterstützung des Dozenten bei Präsentationen, Übersetzung in andere
Sprachen und vieles andere mehr. Auf diese Weise können sehr effizient
unterschiedliche Anwendungen implementiert werden. Die Rechtsanwendung kann
somit aus einer ganzheitlichen Perspektive betrachtet werden, bei der
vielfältige spezifische Anforderungen von sämtlichen involvierten Personen und
Institutionen individuell berücksichtigt werden. Anstelle von separaten
Insellösungen greifen sämtliche Tools für Berater, Experten, Laien,
Gesetzgebung, Verwaltung, Ausbildung, Entscheidungsträger etc. alle auf die in
der Unified Legal Language
gespeicherten rechtlichen Informationen zu. Durch die Umsetzung neuer
Rechtssätze eines spezifischen Rechtsgebietes in das Datenformat von ULL steht
damit automatisch die gesamte Funktionalität zur Verfügung (vgl. Abb. 2).
Dementsprechend zeit- und kostengünstig
gestaltet sich die Änderung oder neue Implementierung einer Software für einen
spezifischen rechtlichen Anwendungsbereich.

Abb. 2: Multifunktionelle Anwendungsmöglichkeiten
Der
zentrale Kern dieses Konzeptes ist daher nicht nur die Organisation oder
Verknüpfung von Dokumenten oder die Durchführung von Berechnungen, sondern
vielmehr die methodische Aufbereitung der einzelnen Rechtssätze und damit die
juristischen Informationen als solche. Dabei werden einerseits die
Anforderungen der juristischen Methodenlehre berücksichtigt, und andererseits
u.a. die Funktionalität von Berechnungsprogrammen und Datenbanken integriert.
Im Hinblick auf die Entwicklungen der juristischen Informationsverarbeitung
stellt ULL daher eine neue Generation
dar, bei der gleichermaßen juristische wie auch technische und organisatorische
Aspekte umgesetzt werden.
Anwendungsgebiete
Durch
die ganzheitliche Sichtweise sowie
der Ausnutzung von mehrfachen
Synergieeffekten erschließt sich schnell ein großes zeitliches und
finanzielles Einsparungspotenzial in sämtlichen betroffenen Bereichen:
klassische Rechtsanwendung, Compliance, transparente Komplexität, Informationsbeschaffung,
Qualitätssicherung, Wissensmanagement, Vermeidung von Informationsdefiziten,
kein spezifisches Software-Know How und einheitliche Benutzeroberfläche für
alle Rechtsgebiete, Definition von inhaltlichen Verantwortlichkeiten,
automatisiertes Kontrollsystem (Tatbestände, Kennzahlen, Schwellenwerte),
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (Sarbanes-Oxley Act), Unabhängigkeit von
Mitarbeiterfluktuation, Minimierung des Haftungsrisikos, effizientes System zur
Aus- und Weiterbildung, kostengünstige Softwareentwicklung etc.
Die
durchgängige Anwendung von ULL ermöglicht daher auch nicht lediglich isolierte
Verbesserungen in einzelnen Bereichen, z.B. bei der Informationsbeschaffung
oder dem Reporting, sondern vielmehr werden damit sämtliche Arbeitsschritte
effizient organisiert. Angefangen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften in
einem konkreten Einzelfall, über die Erstellung von Gutachten oder dem Austausch
mit anderen Experten bis hin zu einem umfassenden Informations-Instrument für
z.B. die Konzernsteuerung. Anstelle von marginalen Effekten tritt eine
durchgreifende Reorganisation und Optimierung von Prozessen, die auf der
Anwendung von rechtlichen Vorschriften beruhen. Nach heutigen Maßstäben
ermöglicht damit eine ULL-basierte Rechtsanwendung ein Höchstmaß an Effizienz und Qualität, die weit über bislang bekannte
Technologien hinausgeht.
Darüber
hinaus ergeben sich weitere Synergieeffekte daraus, dass die
Beschreibungssprache Unified Legal
Language unabhängig von einem konkreten Anwendungsgebiet einsetzbar ist.
Zum einen erlaubt es die abstrakte Definition, sämtliche Rechtsgebiete verschiedener nationaler und internationaler Jurisdiktionen mehrsprachig (z.B. bei IFRS/IAS in englisch, deutsch etc.)
darzustellen. Und schließlich können entsprechende Applikationen gleichermaßen
auf staatlicher Seite sowie auch von
der Privatwirtschaft genutzt werden.
Durch diese sehr viel größere potenzielle Nutzerzahl werden die
Entwicklungskosten für den einzelnen Nutzer erheblich minimiert – ULL ist damit
eine dauerhafte und zukunftsfähige Alternative zu unrentablen Großprojekten von
Staat, Wirtschaft und Beratern. |
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