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Vorbild XBRL

Editorial des Email-Newsletters 11-2008 vom 18.11.2008


Gerhard Schmidt

Sie kennen XBRL nicht? Die “eXtensible Business Reporting Language”, die elektronische Sprache für das "Financial Reporting"? Schade, denn in XBRL steckt beträchtliches Potenzial, das uns – nicht nur im Kontext der elektronischen Steuerprüfung – überall da weiterhelfen kann, wo es über Informationen von und über Unternehmen, sowie deren elektronischen Austausch geht. Wenn wir uns über etwas verständigen wollen, brauchen wir dazu Begriffe. Ein Begriff hat eine Bedeutung. Nur wenn alle Kommunikationspartner hinter einem Begriff die selbe Bedeutung sehen, ist eine unmissverständliche Kommunikation möglich. Wenn es sich bei den Begriffen um Begriffe handelt, die in IT-Systemen abgebildet sind, dann muss die Bedeutung dieser Begriffe formalisiert beschrieben werden, denn Computer arbeiten nun einmal streng formalisiert. Genau hier setzt XBRL an. Im Fokus: die Begriffe im Kontext von Jahresabschlüssen. Diese Begriffe werden sauber definiert, geordnet und miteinander in Beziehung gesetzt. Was dabei herauskommt ist eine Taxonomie. Eine Taxonomie von Jahresabschlüssen. Wenn eine Firma ihren Jahresabschluss bei der Bank einreicht, können Unternehmer und Banker nun die selbe Sprache sprechen: sie bedienen sich der selben Taxonomie. Doch die Bank möchte den Jahresabschluss nicht nur lesen, sondern auch elektronisch durchleuchten. Daher bringt der Unternehmer nicht nur schön gebundenes Papier mit sondern auch einen Datenträger mit den Jahresabschlussdaten. Daten im XBRL-Format. Denn korrespondierend zur Taxonomie definiert XBRL auch eine auf dem Internetstandard XML basierende Schnittstelle, die den elektronischen Austausch von Unternehmensinformationen über Software- und Systemgrenzen hinweg erlaubt. XBRL ist also ein sehr einleuchtendes und im Wirtschaftsleben äußerst hilfreiches Prinzip. Da drängt sich doch geradezu die Frage auf, warum dieses vorbildliche Prinzip sich nicht auch längst an anderen Stellen entfaltet hat, wo es um betriebswirtschaftliche Daten geht. Bei der Definition (potenziell) steuerlich relevanter Daten beispielsweise. Oder bei der Klärung, welche Daten aus der komplexen Datenbank eines ERP-Systems ein aufbewahrungspflichtiges „Schriftstück“ ausmachen. Leider bedeutet XBRL nicht nur schöne Ergebnisse, sondern auch einen mühsamen Klärungs- und Abstimmungsprozess. An dem alle relevanten Parteien teilnehmen müssen. Wenn, wie in unseren Beispielen, das Ziel ist, dass Wirtschaft und Finanzverwaltung die selbe Sprache sprechen, dann müsste sich der Staat hier engagieren. Tut er aber nicht. Dagegen profitiert er nur allzu gerne von den Ergebnissen, die andere hier erarbeitet haben. Wenn offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen, zahlen sie am wenigsten, wenn sie dies in XBRL tun. Denn in XBRL kann der Staat die Unternehmensdaten am effizientesten nutzen. Oder beim XML-basierten Beschreibungsstandard des BMF zur Datenträgerüberlassung. Prima, wenn die Daten fix in die Prüfsoftware eingelesen werden können. Doch über einen von der Wirtschaft dringend benötigten semantischen Standard, eine Taxonomie der zu überlassenden Daten, lässt die Finanzverwaltung nicht mit sich reden. Wenn wir auch im Zusammenhang mit der elektronischen Steuerprüfung mit dem XBRL-Konzept in einer Sackgasse stecken, so ist es dennoch richtungsweisend für die Entwicklung des elektronischen Geschäftslebens. Jeder, der in der Wirtschaft mit der Verarbeitung und dem Austausch von betriebswirtschaftlichen Daten befasst ist, sollte sich daher ernsthaft mit XBRL auseinandersetzen. Und sich davon inspirieren lassen, wo das XBRL-Prinzip sonst noch Nutzen bringen könnte. Wer von der XBRL-Idee begeistert ist, kann Mitglied bei XBRL Deutschland e.V. (www.xbrl.de) werden und an der Weiterentwicklung mitwirken. Und dazu beitragen, dass XBRL vom Vorbild zur Selbstverständlichkeit wird.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2008-11: Vorbild XBRL

18.03.2024

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