Home   Fragen und Probleme  Buchführungsmangel bei SAP-Anwender

Antwort zur Stellungnahme von Roger Odenthal zu "Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender"

Von Sabine Tilgner, hsp GmbH

In der Stellungnahme von Herrn Odenthal zum formellen Buchführungsmangel bei einem SAP-Anwender ist zu lesen: "Auf Anwenderebene (Druckdatei) oder über eine vorhandene SAP-Schnittstelle zu Prüfsoftware lassen sich - nicht nur für die Finanzverwaltung - in SAP selbstverständlich verschiedene Belegjournale erzeugen, die dann auch der einfachen Sicht der Betriebsprüfung (Konto-Gegenkonto-Betrag) folgen. Aber Druckdateien  haben die Experten der Finanzverwaltung ja in ihrem Fragen- und Antworten-Katalog ausdrücklich von der Datenübergabe ausgeschlossen."

Als Hersteller der marktführenden reportbasierenden GDPdU-Lösung Opti.List, die bereits zahlreiche Betriebsprüfungen - zunehmend auch bei SAP-Anwendern - ohne formale Beanstandungen durch den Prüfer durchlaufen hat, können wir den letzten Satz nicht unkommentiert lassen, da dieser leicht falsch ausgelegt werden könnte.

Das BMF sagt vielmehr, dass die Archivierung aufbereiteter Druckdaten unter bestimmten Voraussetzungen - in der Hauptsache Vollständigkeit und maschinelle Auswertbarkeit der Datenfelder - sehr wohl zulässig ist. Die relevanten Passagen I/10, II/2 und III/5 aus dem Fragen- und Antwortenkatalog belegen dies und beinhalten folgende Kernaussagen:

Die Finanzbehörde verlangt , dass die steuerlich relevanten Daten vollständig und maschinell  auswertbar zur Verfügung gestellt werden: Es muss ein wahlfreier Zugriff auf alle gespeicherten Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen mit Sortier- und Filterfunktionen ermöglicht werden - pdfs oder tiffs sind nicht zugelassen. Ausgeschlossen werden auch Druckdateien, die durch Filterung/Verdichtung nicht mehr alle steuerrelevanten Daten enthalten.

Es werden die Dateiformate akzeptiert, welche incl. der notwendigen maschinell zur Verfügung gestellten Strukturinformationen von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA problemlos gelesen werden können. ASCII-Dateien incl. Info für Struktur und Datenelemente werden als Dateiformat ausdrücklich erlaubt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Finanzbehörde gegen die Archivierung von Druckdaten zur Erfüllung der GDPdU unter den genannten Bedingungen nichts einzuwenden hat. Im Gegenteil: Unsere Erfahrung zeigt vielmehr, dass die strukturierte Darstellung der in auswertbare Datenfelder umgewandelten Druckdaten sehr gut von den Prüfern angenommen wird, da die vom Produktivsystem erzeugte Business-Logik problemlos nachvollzogen werden kann.  Zudem werden Schwächen aus herstellerstellerspezifischen Schnittstellen (z.B. SAP Gegenkonto- oder Eröffnungsbilanz-Problematik) durch die Druckdatenarchivierung einfach behoben - dies sind nur zwei der zahlreichen Vorteile, die sich aus dieser Art der Datenarchivierung ergeben.

Diese Seite wurde im Juli 2007 in das Forum aufgenommen und im Juli 2007 zuletzt geändert.

© Copyright Compario 2010, Autorenrechte bei den Autoren

Anzeige

Anzeige

Editorial

Form folgt Funktion – auch bei Steuergesetzen?

Rechtsprechung

EuGH zum Vorsteuerabzug bei Rechnungskorrekturen

Prüfsoftware

Kostenloser EDI-Viewer macht Datensätze für Steuerprüfer lesbar

Elektronische Rechnungen

EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen

Literatur

Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht (Peter tom Suden)

Literatur

Buchführungsfehler und Betriebsprüfung (Peter Schumacher, begründet von Dipl.-Finanzwirt Martin Leister)

Aus dem BMF

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO

Rechtsprechung

Zugriff des Finanzamts auf vertrauliche Mandantendaten des Steuerberaters

Praxisbeispiele

Digitale Betriebsprüfung im Ausland (Bernd Nowack)

Rechtsprechung

Erstes Finanzgerichtsurteil zum Verzögerungsgeld

Rechtsgrundlagen

Legal Requirements for Document Management in Europe

Für Steuerberater

GDPdU – praktische Umsetzung in der Steuerkanzlei (Günter Hässel)

Elektronische Rechnungen

Neue Initiative fordert Bagatellregelung für elektronische Rechnungen

Diskussion

Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Für Steuerberater

Kostenloses Verzeichnis für Kanzleien mit GDPdU-Service

Linkpartner

Werden Sie Linkpartner des Forums

Pressespiegel

Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

Veranstaltungen

Termine der nächsten Monate

Partner-Portale
Veranstalter

Lösungen und Dienstleistungen zur elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU bieten die Messe-Aussteller des "Forum Elektronische Steuerprüfung" ACL - Audicon - DATEV - gingcom - GISA - h & p Consulting - MCS - REDDOXX - rent a brain - UnITeK

Anbieter von GDPdU-Lösungen

  h & p Consulting
  ACL
  DATEV eG
  Gehrer
  TRIBUTUS
  Audicon
  Gisa
  REDDOXX
  gingcom
  rent a brain
  UnITeK