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Elektronische Rechnungen: Umgang mit 2D-Barcode-"Signaturen" für Versender und Empfänger elektronischer Rechnungen

Darstellung der rechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung von 2D-Barcode-„Signaturen“ im Hinblick auf
Vorsteuerabzugsfähigkeit und steuerliche wie handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten. Stellungnahme zum Sinn oder Unsinn einer technischen Lösung zum Transport qualifizierter Signaturen.

Von Raoul Kirmes


Raoul Kirmes

Raoul Kirmes ist Produktmanager bei der mentana-claimsoft AG, einem auf Signaturlösungen spezialisierten Softwareentwickler. Er ist Mitautor des Buches „Digitale Signaturen in der Praxis“ und Verfasser von zahlreichen Fachbeiträgen zum Thema Beweiskraft elektronischer Dokumente.

Anlass dieses Beitrages ist das zunehmende Auftreten von sog. "Barcodesignaturen“ für den Versand elektronischer Rechnungen und die auftretenden Probleme bei der Verifikation dieser Rechnungen für die Empfänger. Leider bestehen in der Praxis erhebliche Fehlvorstellungen sowohl bei Empfängern solcher Rechnungen als auch bei Fachleuten über die dem Verfahren zugrundeliegende Technik und die daraus folgenden Notwendigkeiten für einen wirksamen Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG und die gesetzlichen Aufbewahrungsanforderungen.

Diese Fehlvorstellungen werden nicht selten auch von den Versendern selbst und vermutlich auch von den dahinter stehenden Herstellern dieser Lösungen verbreitet. Beispielhaft für solche fehlerhaften „Werbeaussagen“ soll nachfolgend der Hinweis eines Versenders aus dem Bereich Telekommunikation vorgestellt und untersucht werden. Der nachfolgende Beitrag wird im Einzelnen der Frage nachgehen, ob diese Aussagen zutreffend sind.

Diese Seite wurde im Juni 2007 in das Forum aufgenommen und im Oktober 2007 zuletzt geändert.

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