Elektronische Rechnungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Von der Signaturpflicht ausgenommen sind nur Online-Fahrausweise wie Bahn- oder Flugtickets. Diese Ausnahmeregelung auf alle elektronischen Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro zu erweitern, fordert die Initiative "Bagatellregelung für elektronische Rechnungen - Verzicht auf Signatur". Durch eine solche Regelung könnte die deutsche Wirtschaft um einen Milliardenbetrag entlastet werden. Gestartet wurde die Initiative Anfang März 2010 vom Portal rechnungsaustausch.org (www.rechnungsaustausch.org). Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen sind aufgerufen, die Initiative zu unterstützen.
Durch die Umstellung von Papierrechnungen auf elektronische
Rechnungen lassen sich in der Wirtschaft beträchtliche Kosten einsparen.
Pro Rechnung sind dies 1 bis 5 Euro. Jährlich werden innerhalb
Deutschlands 6,5 Milliarden Rechnungen zwischen Unternehmen
ausgetauscht, davon höchstens 20 Prozent elektronisch. Hauptursache
für die geringe Verbreitung von elektronischen Rechnungen ist die
Anforderung nach UStG § 14. Demnach müssen die Rechnungen eine
qualifizierte elektronische Signatur tragen. Nur wenn der
Rechnungsempfänger die Signatur prüft, kann er daraus die Vorsteuer
abziehen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen scheuen das
Verfahren mit Signatur und Signaturverifikation.?
Die "Rechnungsrichtlinie" des BMF von 2004 kennt eine Ausnahme von
der Signaturpflicht: Online-Fahrausweise müssen nicht elektronisch
signiert sein und können als Papierausdruck aufbewahrt werden, sofern
eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt.
Diese spezielle Ausnahme zur allgemeinen, betragsbegrenzten
Bagatellregelung weiterzuentwickeln, fordert die Initiative. Sie sieht
sich dabei auf einer Linie mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP formulierten Versprechen: "Wir werden ... die elektronische
Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen."
Durch die angestrebte Vereinfachung würde die Verbreitung des
elektronischen Rechnungsaustauschs einen beträchtlichen Schub bekommen.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten davon profitieren,
weil die Hürden für den Versand und den Empfang von elektronischen
Rechnungen deutlich gesenkt würden.
Darüber hinaus wäre das heute stark verbreitete Problem formaler
Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung in vielen Fällen gelöst. Denn die
vielen Unternehmen, die aus elektronischen Rechnungen ohne qualifizierte
elektronische Signatur oder aus signierten Rechnungen ohne vorherige
Signaturverifikation die Vorsteuer abziehen, verstoßen gegen geltendes
Recht.
Unterstützer der Initiative - Unternehmen, Organisationen,
Einzelpersonen) - werden im Portal rechnungsaustausch.org
veröffentlicht.
rechnungsaustausch.org
Das im Herbst 2009 gestartete Portal zur Förderung des elektronischen
Rechnungsaustauschs (www.rechnungsaustausch.org) bietet umfassende
Informationen zum gesamten Themenkomplex. Im redaktionell unabhängigen
Magazin analysieren renommierte Autoren fundiert die Entwicklungen um
den elektronischen Rechnungsaustausch. Auf der Messe präsentieren sich
Unternehmen, die Lösungen dazu anbieten. Der kostenlose Newsletter
informiert regelmäßig über das aktuelle Geschehen. Das Portal wird
veranstaltet von COMPARIO, einem Medien- Verlags- und
Dienstleistungsunternehmen, das sich seit 1994 auf die Schnittstelle
zwischen Steuerrecht und IT spezialisiert hat.
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