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PSP zur Sache
Elektronische Rechnung künftig einfacher?
Anmerkungen zum Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 2. Februar 2011
Von Stefan Groß und Martin Lamm
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Stefan Groß Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR,
einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und
Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit
den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der
elektronischen Steuerprüfung.
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Martin Lamm Martin Lamm, Dipl.-Oec., Dipl.-Inform.(FH) ist Steuerberater und
Certified Informations Systems Auditor (CISA) bei Peters Schönberger &
Partner in München. Zu seinen Schwerpunktthemen gehören
IT-Systemprüfungen nach PS 330, GDPdU-Projekte, Datenanalysen,
Erstellung/Prüfung von Verfahrensdokumentationen, Migrationsprüfungen,
IT Due Diligence, IT Forensics und IT Compliance.
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Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen, in dem auch weitgehende Änderungen zur elektronischen Rechnung aus umsatz-steuerlicher Sicht enthalten sind. In Bezug auf die künftige Anerkennung elektronischer Rechnungen bringt es die mitgelieferte Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 1 UStG auf den Punkt: „Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur würde ausreichen“. Das Ergebnis: Rund 4 Milliarden Euro Entlastung für die Unternehmen, so der Nationale Normenkontrollrat. Doch wird es wirklich so einfach? Lautet die richtige Formel im Hinblick auf elektronisch übermittelte Rechnungen damit künftig: E-Mail-Rechnung = Vorsteuerabzug?
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In das Forum aufgenommen am: 08.02.2011
Letzte Änderung am: 08.02.2011
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