Home   Elektronische Rechnungen  Farblaserdrucker

Farblaserdrucker drucken unsichtbare Codes auf Dokumente

Die US-Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat darauf hingewiesen, dass viele Farblaserdrucker unsichtbare Codes mitdrucken, die darüber Auskunft geben, mit welchem Drucker und wann ein Dokument gedruckt wurde. Die Seriennummer des Druckers und das Druckdatum werden mit winzigen gelben Punkten codiert, die unter normalen Verhältnissen nicht sichtbar sind. Man benötigt ein blaues LED, um die Aufdrucke zu erkennen. Die auf Betrieben der US-Regierung von den Druckerherstellern realisierte Methode soll es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, beispielsweise gefälschte Rechnungen zu erkennen. Wie die EFF mitteilte, habe man die kleinen gelben Punkte bei den Geräten von fast allen namhaften Druckerherstellern gefunden.

Ob die Codes auch in Deutschland von den Behörden ausgewertet werden, ist nicht bekannt. Steuerprüfer könnten das Verfahren beispielsweise bei der Überprüfung von Rechnungen nutzen. Anhand des Codes ließe sich feststellen, von wem und wann die Rechnung gedruckt wurde. Wurde die Rechnung vom Rechnungsempfänger gedruckt, dann muss es sich um den Ausdruck einer elektronischen Rechnung handeln.

Wer aufbewahrungspflichtige Dokumente mit einem Farblaserdrucker druckt, muss sich bewusst sein, dass diese Dokumente unsichtbare Daten enthalten, die im Falle einer Steuerprüfung - wenn nicht heute, dann möglicherweise in einigen Jahren - vom Außenprüfer ausgewertet werden können.

Diese Seite wurde im August 2008 in das Forum aufgenommen und im August 2008 zuletzt geändert.

© Copyright Compario 2012, Autorenrechte bei den Autoren

Anzeige

Anzeige

Editorial

Widersprüchliche Prüfungsergebnisse

Prüfungspraxis

PwC-Studie "Digitale Steuerprüfung: Herausforderung oder Erleichterung?"

Finanzverwaltung

Bayerischer Rechnungshof moniert Personaleinsparungen in der Steuerverwaltung

Aus den OFDs/LfSts

Steuerfahnder sind ihr Geld wert

Verlosung

Karten für "Elektronischer Rechnungstag 2012" am 16. Mai in Wiesbaden

Rechtsprechung

Pflicht zur elektronische Abgabe von Umsatzsteuer- voranmeldungen verfassungsgemäß

Literatur

Enterprise Content Management

Aus den OFDs/LfSts

Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

Aus den OFDs/LfSts

Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Für Steuerberater

Kostenloses Verzeichnis für Kanzleien mit GDPdU-Service

Linkpartner

Werden Sie Linkpartner des Forums

Diskussion

Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Pressespiegel

Aktuelle Berichterstattung anderer Medien

Veranstaltungen

Termine der nächsten Monate

Partner-Portale
Veranstalter

Lösungen und Dienstleistungen zur elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU bieten die Messe-Aussteller des "Forum Elektronische Steuerprüfung" ACL - Audicon - DATEV - gingcom - GISA - h & p Consulting - MCS - REDDOXX - rent a brain - UnITeK

Anzeige

Anbieter von GDPdU-Lösungen

  Infoniqa
  UnITeK
  DATEV eG
  AM:DataConsult
  ACL
  Logo Audicon
  rent a brain
  Gisa
  h & p Consulting