Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2009 einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Regelung für die Rechnungstellung geändert werden soll. Der Vorschlag stützt sich auf eine Mitteilung über die technologischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Rechnungstellung. Ziel ist es, durch den verstärkten Einsatz der elektronischen Rechnungstellung die Belastungen für die Wirtschaft zu verringern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen und die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung zu unterstützen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen die MwSt-Vorschriften für die Rechnungstellung vereinfacht, modernisiert und harmonisiert werden. Indem Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form gleich behandelt werden, werden insbesondere die derzeit in der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Hindernisse für die elektronische Rechnungstellung überwunden. Der Vorschlag ist ein zentrales Element im Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten für die Wirtschaft, die bis 2012 um 25% gesenkt werden sollen, und er ist Teil der Strategie der Kommission für eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.
László Kovács, für Steuern und Zollunion zuständiges
Mitglied der Kommission, erklärte hierzu: „Die derzeitigen
MwSt-Vorschriften für die Rechnungstellung sind zu kompliziert und
uneinheitlich. Dies verursacht für grenzüberschreitend tätige
Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand und erleichtert zudem den
MwSt-Karussellbetrug. Die heute vorgestellte Initiative ist so wichtig, da sie
viel einfachere, modernere und umfassendere Vorschriften für die
Rechnungstellung einführt und den Steuerbehörden wirksame
Kontrollinstrumente an die Hand gibt. Rechnungen auf Papier und in
elektronischer Form werden gleich behandelt, was es den Unternehmen
ermöglicht, sich voll auf das elektronische System umzustellen und EU-weit
bis zu 18 Milliarden Euro einzusparen.“
Der Vorschlag und die Mitteilung gehen auf sehr reale Bedürfnisse der
Unternehmen (und der Steuerbehörden) ein, wie u. a. aus ihren
Reaktionen auf die öffentliche Konsultation hervorgeht. Auch eine
unlängst von der Hochrangigen Gruppe unabhängiger
Interessenträger abgegebene Stellungnahme macht deutlich, dass der Wunsch
besteht, alle mehrwertsteuerlichen Aspekte der Rechnungstellung in einen
größeren Zusammenhang zu stellen. Mit dem heute angenommenen Vorschlag
werden daher nicht nur die mehrwertsteuerlichen Hindernisse für die
Übernahme der elektronischen Rechnungstellung angegangen, sondern auch
Schwierigkeiten, mit denen die Unternehmen bei der Ausstellung und Aufbewahrung
von Rechnungen (und vor allem ihrer elektronischen Speicherung) konfrontiert
sind, sowie Unstimmigkeiten bei den Rechnungsangaben.
Nach Auffassung der Kommission muss die elektronische Rechnungstellung
gefördert werden – und zwar indem die Regelung aufgehoben wird,
wonach die elektronische Rechnungsübermittlung durch eine fortgeschrittene
elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gesichert
sein muss. Zudem wird die elektronische Speicherung von Rechnungen auch dann
zulässig, wenn die ursprüngliche Rechnung ein Papierdokument ist, und
es werden einheitliche Aufbewahrungszeiten festgelegt.
Zum Abbau der Belastungen für die Wirtschaft trägt zudem die
Tatsache bei, dass viele der bisherigen Wahlmöglichkeiten der
Mitgliedstaaten entfallen und damit ein einheitliches Regelwerk für die
Rechnungstellung geschaffen wird. Dies kommt jenen Unternehmen zugute, die das
Verfahren der Selbstfakturierung anwenden oder Sammelrechnungen ausstellen
wollen, und ermöglicht größeren Unternehmen eine zentrale
Rechnungsverwaltung.
Im Interesse der KMU wird mit der vorgeschlagenen Richtlinie der
Anwendungsbereich der vereinfachten Rechnungstellung (insbesondere für
geringfügige Rechnungen bis 200 Euro) erweitert; davon profitieren vor
allem kleinere Betriebe. Zudem wird die vereinfachte Rechnungstellung bei
Leistungen an Verbraucher (B2C) und bestimmten von der Mehrwertsteuer befreiten
Leistungen mit geringem Betrugsrisiko zugelassen. Von unmittelbarem Nutzen
für KMU ist ferner, dass die Mitgliedstaaten eine
„Kassenbuchführungsregelung“ (Cash Accounting Scheme)
einführen können, bei der die Steuer erst dann fällig wird, wenn
die Rechnung bezahlt ist.
Trotz der Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft und zur
KMU-Förderung werden Regelungen, die den Behörden die Bekämpfung
des Mehrwertsteuerbetrugs erleichtern, beibehalten oder ausgebaut. Da
grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Geschäfte im Monat
der Leistung zu melden haben, ist dem Missbrauch der Möglichkeit, eine
Rechnung in einem späteren Meldezeitraum zu verbuchen, ein Riegel
vorgeschoben. Zudem werden die Vorschriften für das Vorsteuerabzugsrecht
gestärkt, soweit die Erforderlichkeit einer gültigen Rechnung und die
Rechnungsangaben betroffen sind.
Hintergrund
In der Mehrwertsteuerrichtlinie ist vorgesehen, dass die Kommission einen
Bericht und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung der Bedingungen der
elektronischen Rechnungstellung vorlegt. Da auch hinsichtlich anderer
MwSt-Vorschriften für die Rechnungstellung Mängel zu beheben waren,
wurden Bericht und Vorschlag so gefasst, dass alle Aspekte der Regelung für
die Rechnungstellung einbezogen werden.
Ausführliche Informationen (in Form von Frage-Antwort) zu den
technischen Aspekten des Vorschlags sind auf folgender Webpage abrufbar:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/invoicing_rules/index_de.htm
Für weitere Informationen zur Mitteilung und zum Vorschlag:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/key_documents/communications/index_en.htm
- Vorschlag über die Richtlinie:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/key_documents/legislation_proposed/index_en.htm
Die Kommission hat die von der Thematik Betroffenen konsultiert und eine
Studie über die Rechnungstellung in Auftrag gegeben, um sich über die
Probleme, mit der Unternehmen bei der Rechnungstellung konfrontiert sind, zu
informieren. Nähere Angaben zur Konsultation der Beteiligten und zur Studie
finden sich über:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_en.htm
- Studie über die Rechnungstellung:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/publications/studies/index_en.htm
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