Sind Sie fit für den Datenzugriff der Finanzverwaltung?
Zusammengestellt von Ahrens & Behrent Agentur für Kommunikation GmbH unter fachlicher Mitwirkung von Bernhard Lindgens (Foto) vom Bundesamt für Finanzen.
Bernhard Lindgens verantwortet die praktische Umsetzung des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung, die Entwicklung des Beschreibungsstandards für die Datenträgerüberlassung sowie den Fragen- und Antwortenkatalog des Bundesfinanzministeriums im Internet.
Beim Datenzugriff der Finanzverwaltung sind die GDPdU und GoBS für
alle buchführungspflichtigen Unternehmer, Freiberufler und Selbständige
von Bedeutung, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Hard-
und Software-Systeme einsetzen. In den meisten Unternehmen werden dabei
digitale und nicht-digitale Dokumente erstellt und verarbeitet.
Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie digitale Unterlagen in Ihrem Unternehmen haben, die nach GDPdU und GoBS behandelt werden müssen und ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die von den Finanzbehörden gefordert werden.
An dieser Checkliste hat sich eine Diskussion über GoBS-konforme
Archivierungs- und Speichermedien entzündet. Die Checkliste wurde
daraufhin von den Verfassern geringfügig geändert. Die Diskussion ist
jedoch noch längst nicht abgeschlossen. Die Aussagen in der Checkliste
über GoBS-konforme Archivierungs- und Speichermedien geben eine Ansicht
wieder, die umstritten ist.
Der "Checklistenstreit" ist im Forum hier dokumentiert.
Diese Seite wurde im Januar 2003 in das Forum aufgenommen und im
Januar 2003 zuletzt geändert.