Automation in der Steuerverwaltung; Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV - Steuerdaten-Abrufverordnung - StDAV -
BMF-Schreiben vom 15. Januar 2007 - IV C 6 - O 2250 -138/06 -
In dem BMF-Schreiben werden Regelungen getroffen für den Abruf von Bescheiddaten
sowie für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen
für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten mit Ausnahme
solcher für Verbrauchsteuern.