Home   Aus dem BMF  Schreiben zu Steuerdaten-Übermittlungs- und Abrufverordnung

Automation in der Steuerverwaltung;
Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV - Steuerdaten-Abrufverordnung - StDAV -

BMF-Schreiben vom 15. Januar 2007 - IV C 6 - O 2250 -138/06 -

In dem BMF-Schreiben werden Regelungen getroffen für den Abruf von Bescheiddaten sowie für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten mit Ausnahme solcher für Verbrauchsteuern.



 

Diese Seite wurde im Januar 2007 in das Forum aufgenommen und im Januar 2007 zuletzt geändert.

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