Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.Januar 2010
BMF-Schreiben vom 20. August 2009 - IV A 4 - S 1450/08/10001 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO – 2000 – ab 1. Januar 2010 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im BMF-Schreiben vom 5. August 2008 – IV A 4 – S 1451/07/10011 – (BStBl I S. 749) angefügte Zuordnungstabelle.
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.