17.09.2026
|
|
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF-Schreiben vom 31. Januar 2013 - IV A 3 - S 0062/08/10007-15 -
31.01.2013 Das umfangreiche BMF-Schreiben vom 31.01.2103 beschäftigt sich unter anderem auch mit § 146: Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen und § 147: Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. Insbesondere geht es um die neuere BFH-Rechtsprechung zum Verzögerungsgeld, die Bezeichnung von Medien zur Datenspeicherung und die Pflicht, vorzulegende Daten so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine gesetzlich geschützten Bereiche tangiert werden können.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026