Home   Aus dem BMF  Eichel zu Buchführungserleichterungen

Bundesfinanzminister Eichel deutet Buchführungserleichterungen an

In seiner Rede auf dem "Deutschen Steuerberaterkongress" am 10. Mai 2004 beschäftigte sich Bundesfinanzminister Eichel auch mit Buchführungserleichterungen. So hält er unter anderem eine Verkürzung der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist für möglich - allerdings nur bei einer konstruktiven Mitwirkung der Wirtschaft bei zeitnäheren und gezielteren  Betriebsprüfungen.

Im Einzelnen führte Eichel zu Buchführungserleichterungen aus:

"Ich bringe auch ganz konkrete Vorstellungen zu einem Bereich mit, der vor allem für Sie und Ihre Mandantschaft von besonderem Interesse sein dürfte:

Denn ich bin gerne bereit, einen Vorschlag der Bundessteuerberaterkammer aufzugreifen und unter dem Gesichtspunkt der Steuervereinfachung auch das breite Feld der steuerlichen Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu durchleuchten.

Uns ist durchaus bewusst, dass die Wirtschaft besonders unter der Bürde der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht stöhnt. Die Klage über diesen Archivierungsaufwand hat sich noch verstärkt, nachdem die Frist ab 1. Januar 2002 auch für die Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit der Buchführungsdaten (Stichwort: Datenzugriff!) gilt.

Vor allem die Finanzbehörden der Länder haben sich hier bisher eher zurückhaltend gezeigt. Ich halte die Zeit aber für gekommen, über Erleichterungen bei den Aufbewahrungsfristen im Kontext mit anderen Maßnahmen des Besteuerungsverfahrens nachzudenken.

Eine - gegebenenfalls stufenweise - Verkürzung der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist liegt durchaus im Bereich des Möglichen.

Allerdings nicht zum Nulltarif. Ein solchen Schritt könnte ich nur verantworten, wenn auch die Finanzverwaltung im Gegenzug mehr als bisher in die Lage versetzt würde, Betriebsprüfungen - nicht zuletzt im Interesse der Wirtschaft - zeitnäher und gezielter durchführen zu können.

Das geht nicht ohne Ihre konstruktive Mitwirkung. Als Stichworte nenne ich:

  • Unbürokratischer Datenzugriff,
  • schnellere Erledigung von Auskunfts- und Vorlagepflichten,
  • zeitnähere Abgabe der Steuererklärungen,
  • Standardisierung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wir wollen mit den obersten Finanzbehörden der Länder - zunächst - auf Fachebene ein möglichst ausgewogenes „Erleichterungspaket" erarbeiten und die Steuerberaterschaft über ihre Dachorganisationen zu gegebener Zeit in das Vorhaben einbinden."

Diese Seite wurde im Juni 2004 in das Forum aufgenommen und im Juni 2004 zuletzt geändert.

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