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Mehrfachfestsetzung von Verzögerungsgeld zweifelhaft

Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 15.10.2010 - 3 V 1296/10 -

In einem Streitfall während einer Betriebsprüfung setzte das Finanzamt gegen einen Unternehmer wegen Nichtvorlage der Buchführungsunterlagen ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro fest. Nachdem die Unterlagen dem Prüfer danach immer noch nicht vorgelegt wurden, forderte dieser die Unterlagen erneut an und setzte wegen der Nichtvorlage erneut ein Verzögerungsgeld fest, diesmal von 3.000 Euro. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt lehnte dies ab. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gewährte dagegen in seinem Beschluss die Aussetzung und sah in der Mehrfachfestsetzung des Verzögerungsgelds für ein und denselben Sachverhalt ernstliche Zweifel.

In das Forum aufgenommen am: 14.01.2010
Letzte Änderung am: 14.01.2010

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