Zwang zur Anschaffung von Hardware für Elster unzumutbar
Entscheidung des Finanzgerichtes Hamburg vom 10.03.2005 (Az.: II 51/05)
Interessant für Unternehmen, die von Hard- und Softwareinvestitionen für den (un)mittelbaren Datenzugriff nach GDPdU betroffen sind, ist eine Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichtes vom 10.03.2005 (Az.: II 51/05). Danach können Unternehmer nicht ohne weiteres zur elektronischen Steueranmeldung ("Elster"-Verfahren) über das Internet gezwungen werden. Es sei einem Unternehmer nicht zuzumuten, sich für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt eigens die erforderliche Hardware sowie einen Internetanschluss anzuschaffen, heißt es in der vorläufigen Entscheidung des Oberen Landesgerichts.
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März 2005 zuletzt geändert.