DATEV-Startpaket DATEV-Startpaket

 Home   Rechtsprechung  Bundesfinanzhof

Außenprüfung bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08.04.2008 - VIII R 61/06 -

1. Auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kann eine Außenprüfung angeordnet werden.

2. Die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung wird nicht durch die spätere Form der Durchführung der Außenprüfung beeinträchtigt.

3. Für eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Finanzbehörde, sich bereits vor Beginn der Außenprüfung zu verpflichten, keine mandantenbezogenen Kopien oder Kontrollmitteilungen anzufertigen, fehlt in aller Regel das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis.

4. Die Finanzbehörde muss im Einzelfall im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung über die Anfertigung von Kontrollmitteilungen entscheiden und den Steuerpflichtigen (Berufsträger) rechtzeitig von einer entsprechenden Absicht informieren. Dem Steuerpflichtigen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, sich mit den gesetzlich eingeräumten Rechtsbehelfen im konkreten Fall gegen die Umsetzung zur Wehr zu setzen.

AO § 5, § 85, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, § 160, § 193 Abs. 1, § 194 Abs. 3
FGO § 40 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3

Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 8. Juni 2005 7 K 5780/03 AO

Diese Seite wurde im Juli 2008 in das Forum aufgenommen und im Juli 2008 zuletzt geändert.

© Copyright Compario 2011, Autorenrechte bei den Autoren

Anzeige

Anbieter von GDPdU-Lösungen
AM:DataConsult
Logo Audicon
ACL
DATEV eG
Gisa
rent a brain
UnITeK
TRIBUTUS
h & p Consulting
Partner-Portale
Veranstalter

Lösungen und Dienstleistungen zur elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU bieten die Messe-Aussteller des "Forum Elektronische Steuerprüfung" ACL - Audicon - DATEV - gingcom - GISA - h & p Consulting - MCS - REDDOXX - rent a brain - UnITeK