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Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)

Der Grund für die Gültigkeit der GDPdU ab 1. Januar 2002 ist im Umsatzsteuergesetzt 1999 zu finden. Dort werden ab 1. Januar 2002 auch elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes zum Vorsteuerabzug zugelassen. Für diese Rechnungen muss selbstverständlich geregelt sein, wie sie aufzubewahren sind.

Diese Seite wurde im August 2003 in das Forum aufgenommen und im August 2003 zuletzt geändert.

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