Jahressteuergesetz 2009: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werden
Im am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Jahressteuergesetz
2009 soll die Verlagerung der Buchführung ins Ausland erlaubt werden.
Die Begründung: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre
es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies
ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu
senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die
Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.