Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung
Die Finanzverwaltung empfiehlt den Beschreibungsstandard für die GDPdU-konforme Überlassung steuerrelevanter Daten, der unter maßgeblicher Mitarbeit der Audicon GmbH entwickelt wurde.
In Zusammenarbeit mit Herstellern von Lohnabrechnungs-, Finanzbuchhaltungs- und Anlagenbuchhaltungssystemen sowie dem Softwarehersteller Audicon GmbH, dem deutschen Vertrieb der bundeseinheitlichen Prüfsoftware "IDEA", hat die Finanzverwaltung eine einheitliche technische Bereitstellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung der steuerlich relevanten Daten entwickelt: (http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Aktuelles-.378.13725/.htm).
Auf freiwilliger Basis können sich
- Unternehmen, die zur Bereitstellung eines Datenträgers nach den "GDPdU" aufgefordert werden sowie
- Entwickler von Software, die steuerrelevante Daten für die Datenträgerüberlassung nach den "GDPdU" bereitstellen
dieser Schnittstelle zur problemlosen Datenübergabe bei angeforderter Datenträgerüberlassung im Rahmen einer Außenprüfung bedienen.
Die aktuelle technische Beschreibung kann bei der Audicon GmbH (http://www.audicon.net/) kostenlos angefordert werden. Sie beinhaltet insbesondere die technische Organisation des Beschreibungsstandards und eine Erläuterung der zugrunde liegenden DTD (Document Type Definition). |