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Umfrage zur GDPdU - Antworten der Microsoft Business Solutions Deutschland PC&C Vertriebs GmbH

Die Microsoft Business Solutions Deutschland PC&C Vertriebs GmbH gab folgende Antworten auf die Umfrage "2 Jahre GDPdU - Efahrungen, Forderungen, Empfehlungen":

Welche Erfahrungen haben Sie/Ihre Mitglieder/Ihre Kunden bisher mit der elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU gemacht?

Wir von Microsoft Business Solutions sind bisher nur mit den Vorschriften selbst konfrontiert worden. Reale Probleme unserer Kunden sind bisher nicht bekannt geworden.

In unseren Produkten unterstützen wir die 3 Zugriffsarten, die der Prüfer ausüben darf; in welchem Maße die Zugriffsarten verwendet werden, ist uns nicht bekannt.

Wo sehen Sie noch wesentliche Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Steuerprüfung?

Es gibt keine genaue Definition, welche Informationen steuerrelevant sind. Daher wird der Steuerpflichtige eher zu viele Daten als zu wenige Daten liefern.

Ein zweiter Punkt ist die Visualisierung der Original-Dokumente. Wie soll zum Beispiel eine verschlüsselte Datei steuerrechtlich korrekt sichtbar gemacht werden?

Problematisch ist auch die Forderung nach der Auswertbarkeit archivierter Daten, die nur durch Vorhalten des Programms und aller Originaldaten zu realisieren ist. Bei großen Transaktionsanzahlen kann das zu Performance-Problemen im normalen Betrieb führen. Es müssen in diesem Fall Konzepte erarbeitet werden, wie die Archiv-Daten wieder reaktiviert werden können, ohne den Echtbetrieb zu stören.

Die Verhältnismäßigkeit der zu erfüllenden Anforderungen dürfte vielfach noch die Finanzgerichte beschäftigen. Welche Anforderungen der GDPdU halten Sie für nicht verhältnismäßig?

Vor dem Hintergrund, dass die elektronisch abgelegten Dateien den Beweiswert von Urkunden erhalten sollen, halte ich die Forderungen zur Speicherung der Daten für verhältnismäßig.

Welche Forderungen und Wünsche haben Sie an die Finanzverwaltung und an den Gesetzgeber?

Die Steuerprüfer dürfen auch Daten auswerten, die nicht steuerrelevant sind, aber ihnen auf dem Datenträger überlassen wurden. Hier sollte eine klare Regelung getroffen werden, dass diese Daten nicht ausgewertet werden dürfen. Die Definition "steuerrelevant" ist nicht sehr klar gefasst. Wenn die Prüfer verpflichtet wären, den Steuerpflichtigen vor Überlassung eines Datenträgers oder dem Einblick ins System anzugeben, zu welchem Zweck die verlangten Daten erhoben werden, hätten die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die für den angegebenen Zweck relevanten Daten bereitzustellen. Eine solche Auskunftspflicht oder zumindest die Zweckbindung für steuerrelevante Auswertungen sollte gesetzlich verankert werden.

Was empfehlen Sie den von den GDPdU betroffenen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt?

A) Prinzipiell sollte die komplette ERP-Anwendung inklusive der kompletten Datenbank archiviert werden.

B) Zum Einspielen einer archivierten Datenbank sollte auf jeden Fall ein Testsystem benutzt werden.

C) Kooperieren Sie auf jeden Fall mit dem Prüfer. Microsoft Business Solutions geht daher davon aus, dass unsere Kunden keine Steuerhinterziehung begehen wollen und daher von einer Steuerprüfung nichts zu befürchten haben. Microsoft Business Solutions betrachtet eine Steuerprüfung als eine Chance, Unregelmäßigkeiten im Betrieb aufzudecken.

D) Klären Sie bereits vor der Prüfung ab, welche Daten in Ihrem Unternehmen als steuerrelevant zu betrachten sind, und stellen Sie bereits Exportdefinitionen für die unterschiedlichen Prüfungsarten zusammen.

D) Im Falle einer Prüfung klären Sie mit dem Prüfer ab, was er mit der Anforderung bestimmter Daten bezweckt. Eine Tabelle mit den Hobbies der Kunden, die Sie benutzen, um Kunden für Werbe-Mailings zu identifizieren, wird für eine Steuerprüfung kaum von Interesse sein.

Diese Seite wurde im Dezember 2003 in das Forum aufgenommen und im Dezember 2003 zuletzt geändert.

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