Umfrage zur GDPdU - Antworten der Microsoft Business Solutions Deutschland PC&C Vertriebs GmbH
Welche Erfahrungen haben Sie/Ihre Mitglieder/Ihre Kunden bisher mit der elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU gemacht?
Wir von Microsoft Business Solutions sind bisher nur mit den
Vorschriften selbst konfrontiert worden. Reale Probleme unserer Kunden
sind bisher nicht bekannt geworden.
In unseren Produkten unterstützen wir die 3 Zugriffsarten, die der
Prüfer ausüben darf; in welchem Maße die Zugriffsarten verwendet
werden, ist uns nicht bekannt.
Wo sehen Sie noch wesentliche Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Steuerprüfung?
Es gibt keine genaue Definition, welche Informationen steuerrelevant
sind. Daher wird der Steuerpflichtige eher zu viele Daten als zu wenige
Daten liefern.
Ein zweiter Punkt ist die Visualisierung der Original-Dokumente. Wie
soll zum Beispiel eine verschlüsselte Datei steuerrechtlich korrekt
sichtbar gemacht werden?
Problematisch ist auch die Forderung nach der Auswertbarkeit
archivierter Daten, die nur durch Vorhalten des Programms und aller
Originaldaten zu realisieren ist. Bei großen Transaktionsanzahlen kann
das zu Performance-Problemen im normalen Betrieb führen. Es müssen in
diesem Fall Konzepte erarbeitet werden, wie die Archiv-Daten wieder
reaktiviert werden können, ohne den Echtbetrieb zu stören.
Die Verhältnismäßigkeit der zu erfüllenden Anforderungen dürfte
vielfach noch die Finanzgerichte beschäftigen. Welche Anforderungen der
GDPdU halten Sie für nicht verhältnismäßig?
Vor dem Hintergrund, dass die elektronisch abgelegten Dateien den
Beweiswert von Urkunden erhalten sollen, halte ich die Forderungen zur
Speicherung der Daten für verhältnismäßig.
Welche Forderungen und Wünsche haben Sie an die Finanzverwaltung und an den Gesetzgeber?
Die Steuerprüfer dürfen auch Daten auswerten, die nicht
steuerrelevant sind, aber ihnen auf dem Datenträger überlassen wurden.
Hier sollte eine klare Regelung getroffen werden, dass diese Daten
nicht ausgewertet werden dürfen. Die Definition "steuerrelevant" ist
nicht sehr klar gefasst. Wenn die Prüfer verpflichtet wären, den
Steuerpflichtigen vor Überlassung eines Datenträgers oder dem Einblick
ins System anzugeben, zu welchem Zweck die verlangten Daten erhoben
werden, hätten die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die für den
angegebenen Zweck relevanten Daten bereitzustellen. Eine solche
Auskunftspflicht oder zumindest die Zweckbindung für steuerrelevante
Auswertungen sollte gesetzlich verankert werden.
Was empfehlen Sie den von den GDPdU betroffenen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt?
A) Prinzipiell sollte die komplette ERP-Anwendung inklusive der kompletten Datenbank archiviert werden.
B) Zum Einspielen einer archivierten Datenbank sollte auf jeden Fall ein Testsystem benutzt werden.
C) Kooperieren Sie auf jeden Fall mit dem Prüfer. Microsoft Business
Solutions geht daher davon aus, dass unsere Kunden keine
Steuerhinterziehung begehen wollen und daher von einer Steuerprüfung
nichts zu befürchten haben. Microsoft Business Solutions betrachtet
eine Steuerprüfung als eine Chance, Unregelmäßigkeiten im Betrieb
aufzudecken.
D) Klären Sie bereits vor der Prüfung ab, welche Daten in Ihrem
Unternehmen als steuerrelevant zu betrachten sind, und stellen Sie
bereits Exportdefinitionen für die unterschiedlichen Prüfungsarten
zusammen.
D) Im Falle einer Prüfung klären Sie mit dem Prüfer ab, was er mit
der Anforderung bestimmter Daten bezweckt. Eine Tabelle mit den Hobbies
der Kunden, die Sie benutzen, um Kunden für Werbe-Mailings zu
identifizieren, wird für eine Steuerprüfung kaum von Interesse sein. |