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Newsletter Ausgabe 6-2010 vom
11. Juni 2010

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Sechs Jahre GDPdU-Lärm um nichts?

 

Im Sommer 2001 wurden die GDPdU veröffentlicht, vor fast neun Jahren. Seit Anfang 2002 gelten sie. Doch erst seit dem 25. Dezember 2008 muss man sie wirklich ernst nehmen, lässt uns die Finanzverwaltung wissen. Erst ab diesem Tag bekam der Fiskus mit dem Verzögerungsgeld das erste echte Sanktionsmittel bei GDPdU-Verstößen an die Hand. Davor standen im Arsenal der staatlichen Drohwerkzeuge nur stumpfe Schwerter: Wer für Wirtschaftsjahre bis 2007 eine saubere Buchführung auf Papier vorlegen kann, hat nichts zu befürchten. Die Logik dahinter, wie sie auch in der Kurzinfo der OFD Münster formuliert ist: Erst ab 2008 sind Rückstellungen für die elektronische Steuerprüfung zulässig, denn davor war eine Missachtung der Verpflichtung zum Datenzugriff nicht sanktionsbewehrt. Waren die ersten sechs Jahre GDPdU also nur heiße Luft und viel Lärm um nichts? Es scheint so. Nehmen wir einmal den gewissenhaften, vorausschauenden Unternehmer, der bereits Anfang 2002 einen Systemwechsel für 2007 plante. Er hat - nur um die GDPdU zu erfüllen - einen externen Berater bezahlt, ein Archivsystem und eine Auswertungssoftware angeschafft und ein Projekt zur Datenmigration aus dem Altsystem ins Archiv aufgesetzt. Dafür hat er einige Jahre eine Rückstellung gebildet. Dann kam der Betriebsprüfer. Der hat erst einmal die Rückstellung gestrichen. Und sich ansonsten über die tollen Datenzugriffsmöglichkeiten gefreut, die ihm so vorbildlich zur Verfügung standen. Darüber kann sich der Unternehmer, der das Thema Systemwechsel auf die leichte Schulter genommen hat, nur amüsieren. "Wenn ich keine Sanktionen zu befürchten habe, dann mache ich auch nichts." war seine wirtschaftlichem Risikokalkül folgende Einstellung. Mit dieser hat er viel Geld gespart. Und den mahnend erhobenen Zeigefinger des Betriebsprüfers mit einem Achselzucken quittiert. Doch damit ist es heute vorbei. Wie ernst es nun werden kann, zeigt ein Blick in den neuen Fragen- und Antworten-Katalog der Finanzverwaltung zum Verzögerungsgeld. Danach sollte klar sein: spätestens jetzt ist zu handeln. Noch liegt das Wirtschaftsjahr 2008 nicht allzu weit zurück und dessen steuerlich relevante Daten sind noch großenteils vorhanden. Denn auch für Daten gilt das aus der Physik bekannte Entropiegesetz: Wenn nicht regelmäßig in die Erhaltung der Datenstruktur investiert wird, zerfallen die Daten im Laufe der Zeit. Worauf warten Sie noch?

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO

Die am 22. April 2010 erstmals durch das BMF veröffentlichte Übersicht enthält 20 Fragen zum Verzögerungsgeld, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog soll es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Verzögerungsgeldes handeln. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Aus den OFDs/LfSts: Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für die Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Die Oberfinanzdirektion OFD Münster hat zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für die Aufwendungen zur Anpassung eines betrieblichen EDV-Systems an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Stellung genommen. Rückstellungen sind zulässig, allerdings nur für Wirtschaftsjahre, die nach dem 24.12.2008 enden. Denn erst seit dem 25.12.2008 sind mit der Einführung des Verzögerungsgeldes GDPdU-Verstöße sanktionsbewehrt.

Aus dem BMF: Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2009

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2009 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von über 1,9 Mrd. Euro geführt. Im Jahr 2009 wur­den 96.992 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.981 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 49 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden ein­gesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 0,97 Mio. Euro.

Rechtsprechung: Zugriff des Finanzamts auf vertrauliche Mandantendaten des Steuerberaters

Das Finanzamt darf Steuerberater auch dann dazu auffordern, der Behörde Datenträger mit steuerlich relevanten Daten zu überlassen, wenn sich darauf schutzwürdige Daten der Mandanten befinden. Dies hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden. Die Datenbestände sind vom Steuerberater so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme keine geschützten Bereiche tangiert werden können. So ist der Datenzugriff nach allgemeiner Auffassung nicht deshalb ermessenswidrig, weil eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und nicht relevanten Daten nicht möglich ist.

Praxisbeispiele: Digitale Betriebsprüfung im Ausland (Bernd Nowack)

Der Zwischenbericht zeigt auf, welche Problemstellungen zur Zeit in internationalen SAP Projekten zur digitalen Betriebsprüfung bekannt sind und gibt Hinweise auf Best-Practices und Trends. Unternehmensorganisatorische Hürden werden aufgezeigt, Länder mit Datenträgerüberlassung für Steuerprüfungen am Beispiel SAP Standard erörtert sowie auf das Dateiformat SAF-T eingegangen.

Management: Umfrage "IT-Sicherheitsstandards und IT-Compliance 2010"

ibi research an der Universität Regensburg führt gemeinsam mit dem SecuMedia Verlag und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Umfrage zu den Themen IT-Sicherheitsstandards und IT-Compliance durch. Als Dankeschön für die 12-15 Minuten Zeit beanspruchende Teilnahme an der Umfrage winkt ein Büchergeschenk.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Praktikerseminar zur Optimierung des Kanzleihandbuches (audicon): 10.06. Hamburg, 22.06. München, 24.06. Düsseldorf, 17.09. Düsseldorf, 23.09. Hamburg, 07.10. München
* 5. Praxisforum GDPdU (GISA): 10./11.06. Berlin
* Audicon Business Lunch (audicon): 15.06. Düsseldorf, 24.06. München, 30.06. Hamburg, 05.07. Frankfurt
* GS1 Praxistag Elektronische Rechnung (GS1 Germany): 17.06. Köln
* Elektronische Kassenbetriebsprüfung (Datev): 22.06. Berlin, 24.06. Düsseldorf, 13.07. Hamburg, 15.07. Nürnberg
* Die steuerliche Betriebsprüfung (TAW): 16.09. Wuppertal, 07.10. Wuppertal

Audicon: Neue Funktionen: IDEA 8.3 ist da

Die neue Version IDEA 8.3 ist ab sofort verfügbar. Einen Schwerpunkt des aktuellen Releases bilden die neuen Features, die im Zusammenhang mit der Benutzerfreundlichkeit und der noch besseren Verwaltung der Analysetätigkeit stehen. Unter anderem verfügt IDEA 8.3 mit der Projektübersicht über eine neue Darstellungsweise in Form einer kombinierten Grafik- und Tabellenansicht, die Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen allen Dateien im aktuellen Arbeitsverzeichnis aufzeigt. Zudem ermöglicht das neue Modul Visuelle Skripterstellung jedem Anwender, eigene automatisierte Prüfungen zu erstellen. Es sind keine Programmierkenntnisse erforderlich, das Visuelle Skript wird einfach mit Hilfe der IDEA Dialoge erstellt oder bearbeitet.

DATEV: SAP-Daten automatisiert mit DATEV prüfen

Ohne Kenntnisse der Datenstrukturen eines SAP-Systems ist die digitale Prüfung von SAP-Daten - beispielsweise im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung - sehr schwierig. Der dab:exporter und DATEV ACL comfort schaffen Abhilfe. Die Daten werden mit dem dab:exporter aus dem SAP-System exportiert und über eine Schnittstelle direkt in DATEV ACL comfort eingelesen. Es werden dabei nur die Daten exportiert, die für die Prüfungsschritte benötigt werden.

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