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Compliance,
das regelkonforme Verhalten von Unternehmen in ihrem Umfeld, äußert sich zum
einen in der Außenwirkung des Unternehmens, basiert aber zum großen Teil
darauf, wie es seine internen Prozesse organisiert. Da es gegenwärtig kaum noch
möglich ist, Geschäfts-Prozesse ohne IT zu organisieren, steht die IT
zwangsläufig im Fokus wenn es darum geht, die Prozesse regelkonform, also
compliant zu gestalten.
Diese
Erkenntnis ist keineswegs neu, wenngleich insbesondere im Mittelstand bislang
wenig beachtet. Schon seit 1995 warten die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger
DV-gestützter Buchführungssysteme) mit einem Regelwerk auf, das die
Unternehmens-IT im Mittelpunkt des Handelns sieht. Mit dem Erlass des KonTraG
(Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) im Jahr 1998
wurde den Vorständen von großen Kapitalgesellschaften zusätzlich nahe gelegt,
für die Sicherheit der Prozesse zu sorgen, freilich ohne die IT extra zu
erwähnen. Erst durch die Verschärfung der §§ 146 und 147 der AO
(Abgabenordnung) und die anschließende Veröffentlichung der GDPdU wurde vielen
Unternehmen bewusst, dass sich der Gesetzgeber auch für ihre IT interessiert.
Inzwischen existieren eine ganze Reihe von nationalen und internationalen
Vorschriften, die ohne funktionierende IT nicht zu umzusetzen sind und eine
solche deshalb ausdrücklich einfordern.
Kein Unternehmen kann dem (deutschen) Gesetzgeber aber
vorwerfen, er würde sie mit Compliance nur fordern aber nicht fördern. Zumindest
sagt er, was er erwartet und wie es umzusetzen geht. In den GoBS ist recht
detailliert beschrieben, welche Maßnahmen dazu angetan sind, die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführungssysteme zu gewährleisten. Wobei unter
Buchführungssysteme alle DV-Anwendungen zu verstehen sind, in welchen
steuerlich relevante Daten erzeugt oder verarbeitet werden. Hinsichtlich der
IT-Sicherheit gibt das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik) jede erdenkliche Hilfe. Die aktuellen
IT-Grundschutz-Kataloge sprechen im wahren Sinne des Wortes Bände. Und dann
gibt es noch ITIL, die IT Infrastructure Library.
Wie es die Namensgebung vermuten lässt, stammt ITIL aus
England. Dabei handelt es sich um eine von der britischen Regierung seit dem
Jahr 1989 unter dem Sammelbegriff IT Service Management (ITSM) betriebene
Sammlung von „Best Practices“, also von bestmöglichen Verfahren, mit deren
Hilfe sich die IT-basierten Prozesse in Verwaltung und Unternehmen sicher,
transparent und nachvollziehbar gestalten lassen. Nach ITIL zu verfahren
bedeutet gleichzeitig einen Schritt in Richtung ISO 9000 Zertifizierung. In
Deutschland aufbereitet wird ITIL durch das deutsche Chapter des IT Service
Management Forums (itSMF).
ITIL definiert und empfiehlt nicht nur die Prozesse zum Umsetzen
der Sicherheits-Maßnahmen, sondern alle für das reibungslose Funktionieren der
EDV im Dienste des Unternehmens notwendigen. Die damit verknüpfte Forderung
nach einer aussagekräftigen Dokumentation zieht sich wie ein roter Faden durch
das Rahmenwerk.
In den IT-Grundschutz-Katalogen werden die
sicherheitsrelevanten Komponenten (Bausteine) der Unternehmens-IT
katalogisiert, wird beschrieben, welchen Gefahren sie ausgesetzt sind und
schließlich werden Maßnahmen empfohlen, durch welche die Gefährdung beseitigt
oder auf ein Minimum reduziert werden kann. Die notwendigen Prüfungen lassen
sich durch Software-Tools automatisieren.
Womit sich weder die IT-Grundschutz-Kataloge noch ITIL
befassen, ist aber der Umgang mit den installierten Anwendungs-Applikationen
aus Verfahrens-Sicht. Sie beleuchten lediglich die Aspekte der Anschaffung und
Installation sowie die des sicheren und störungsfreien Betriebs. Im Hinblick
auf die GoBS fehlen noch die Beschreibungen der Programme und die
Verfahrensdokumentationen samt Handlungs-Anweisungen. Diese müssen in Form
von - von den Herstellern zu liefernder - Programm-Dokumentationen und
individueller Ablauf-Beschreibungen beigestellt bzw. erstellt werden.
Eine wichtige Forderung der GoBS lässt sich durch Beachtung
der IT-Grundschutzkataloge und von ITIL zumindest teilweise erfüllen: die nach
einem „Internen Kontroll-System“ (IKS). Viele der Prozesse schließen eine
laufende Überprüfung von Wirksamkeit und Sicherheit mit ein. Die aus
fiskalischer Sicht kritischen Abläufe rund um korrektes Abrechnen und Verbuchen
bedürfen aber in jedem Falle der gesonderten Betrachtung.
Zusammenfassung
Unternehmen sind durch verschiedene Gesetzte und
Verordnungen dazu angehalten, ihre IT sicher aufzustellen sowie die Prozesse
nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Abgesehen davon, dass sie ihre
Strukturen und Abläufe allein schon deshalb sachlich richtig aufsetzen müssen,
damit sie ihre Geschäftsziele erreichen können, müssen sie auch viele formale
Anforderungen einhalten. Insbesondere die GoBS von 1995 sind dafür ein beredtes
Beispiel, geben andererseits aber auch einen umfassenden Rahmen vor. Mit gutem
ITSM lässt sich dieser zum großen Teil füllen. Der Rest ist Fleißarbeit, die
sich auch softwaregestützt erledigen lässt.
Unternehmen, die ihre IT nach den hier erwähnten Regeln
aufstellen und entsprechend betreiben, sind auf dem besten Weg zur Compliance.
Und Compliance nützt niemanden mehr als den Unternehmen selbst. |
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