Die Einrichtung „Interner Kontrollsysteme“ (IKS) gehört zu
den wichtigsten Managementinstrumenten eines jeden Betriebes, für dessen
Installation grundsätzlich die Geschäftsleitung verantwortlich ist. Ihr obliegt
auch die Pflicht, darauf zu achten, dass die angeordneten Kontrollen
durchgeführt werden. Die Geschäftsleitung delegiert im Innenverhältnis die
IKS-Aufgabe an die Fachebenen, somit an die Leitung Personal oder
Entgeltabrechnung. Ein IKS ermöglicht die permanente Überwachung des
Geschäftsbetriebes, der Geschäftsprozesse sowie deren Risikopotentiale. Bernd
Hentschel erläutert in einem Beitrag in „LOHN + GEHALT“ am Beispiel der
Entgeltabrechnung als klassischer Nebenbuchführung Komponenten und
Verfahrensweisen eins IKS.