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Diskussion der Richtlinie des BSI zur Langzeitspeicherung

Von Dr. Ulrich Kampffmeyer

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Dr. Ulrich Kampffmeyer 
Dr. Ulrich Kampffmeyer ist Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH in Hamburg, einer unabhängigen Unternehmens-, Management-, Organisations-, Technologie- und Projektberatungsgesellschaft im Spezialgebiet Dokumenten-Technologien (DRT Document Related Technologies).

Die BSI-Richtline (TR 03125) macht sich die Mühe, revisionssicher, rechtssicher, beweissicher und langzeitig abzugrenzen. Für rechtssicher und beweissicher bleibt dabei nur die Archivierung mit elektronischer Signatur. Heißt dies nun, dass alle elektronischen Archivsysteme, die nicht nach der BSI-Richtlinie arbeiten, nicht rechtssicher oder beweissicher sind? Diese und viele weitere Fragen werden in der XING-Gruppe "Information & Document Management" seit Dezember 2009 umfassend diskutiert.

In das Forum aufgenommen am: 01.02.2010
Letzte Änderung am: 01.02.2010

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