Erschienen im "Informatik Spektrum" Band 28, Heft 2, April 2005
Prof. lic.iur. Ursula Sury ist selbständige Rechtsanwältin in Luzern (CH) (www.dieadvokatur.ch) mit Schwerpunkt Informatikrecht und Datenschutz. Sie leitet den Fachhochschul-Lehrgang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Wirtschaft HSW Luzern der Fachhochschule Zentralschweiz (www.hsw.fhz.ch).
Ursula Surey beschreibt in ihrem Artikel aus informatikrechtlicher Sicht präzise und anschaulich die Anforderungen an elektronische Archivierung, dabei existierende Restrisiken sowie deren Konsequenzen, die Beweislosigkeit, die in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Das Risiko der Beweislosigkeit kann mit Escrow-Management-Vorkehrungen verringert werden, etwa durch Hinterlegung von Softwarequellcode bei einer neutralen Partei als Schutz vor dem Konkurs des Softwarehauses.