|
|
 |
 |
 |
|
|
|
|
Die Digitale Steuerprüfung
Neue Formen des Datenzugriffs der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002
Von Andreas Hagenkötter und Dirk-Michael Mülot |
|
|
|
|
|
Über das Internet drängt die Papierlosigkeit von Geschäftsvorgängen. Das hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, einer alten Forderung der Finanzverwaltungen nachzugeben und nun elektronische Prüfmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Durch Art. 7 des Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) sind der Finanzverwaltung seit dem 1.01.2002 weitreichende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungsanlagen der Steuerpflichtigen im Rahmen der Außenprüfung eingeräumt worden. Ergänzt durch die Willkür der „Umsatzsteuer-Nachschau" mit der jederzeitigen Prüfung ohne Vorankündigung (seit dem 1.01.02 durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz) haben die Finanzbehörden unglaubliche Kontrollmöglichkeiten. Die neue DIHK-Broschüre informiert umfassend über die Problematik des digitalen Datenzugriffs durch die Finanzverwaltung. Es werden Hinweise gegeben, wie man sich in verschiedenen Fällen am besten verhält. In Zukunft ergeben sich für die Steuerpflichtigen erhebliche Probleme hinsichtlich ihrer Mitwirkungspflichten und den Details der Zugriffsmöglichkeiten. Neben der Befassung mit den rechtlichen Grundlagen sollte man sich auch über geeignete technische Vorkehrungen Gedanken machen, damit die Finanzbehörden im Falle der Prüfung wirklich nur die Daten bekommen, die Ihnen zustehen.
Bestellen |
|
|
 |
|
 |
 |
|
|
 |
|
|
Diese Seite wurde im April 2003 in das Forum aufgenommen und im
April 2003 zuletzt geändert.
© Copyright Compario 2012, Autorenrechte bei den
Autoren |
|
 |
|
|
|
 |
|
 |