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Handlungsleitfaden zur Aufbewahrung elektronischer und elektronisch signierter DokumenteHerausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
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Der Übergang vom Papier zum elektronischen Dokument schreitet schnell
voran. Die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen resultiert
vor allem in Zeit- und Kostenvorteilen. Im Verwaltungs- wie auch im
Unternehmensbereich wird das Aufkommen elektronischer und elektronisch
signierter Dokumente in den kommenden Jahren drastisch zunehmen. Nicht
zu übersehen sind dabei erforderliche Lösungen für die rechtssichere
Aufbewahrung solcher Dokumente, in Analogie zur Papierform. Grundlage
sind gesetzliche Regelungen aber auch die eigene Nachweissicherung zur
Vermeidung rechtlicher Nachteile. Der Handlungsleitfaden ist das
Ergebnis einer vom BMWi im Zusammenhang mit dem Folgeforschungsprojekt
„TransiDoc – Rechtssichere Transformation digital signierter Dokumente“
geförderten Studie zu „Anforderungen und Trends der langfristigen
Aufbewahrung (Atla§)“ von elektronischen Dokumenten, die eine
ausführliche Übersicht und Bewertung zur rechtlichen, branchen- und
anwendungsspezifischen Erfordernissen elektronischer Archivierung gibt.
Der Handlungsleitfaden wurde für die Praxis entwickelt und richtet sich
an Hersteller und Nutzer entsprechender Systeme.
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Diese Seite wurde im Februar 2008 in das Forum aufgenommen und im
Februar 2008 zuletzt geändert.
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