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Handlungsleitfaden zur Aufbewahrung elektronischer und elektronisch signierter Dokumente

Herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)


BMWi: Handlungsleitfaden

Handlungsleitfaden zur Aufbewahrung elektronischer und elektronisch signierter Dokumente
Herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Dokumentation Nr. 564

Der Übergang vom Papier zum elektronischen Dokument schreitet schnell voran. Die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen resultiert vor allem in Zeit- und Kostenvorteilen. Im Verwaltungs- wie auch im Unternehmensbereich wird das Aufkommen elektronischer und elektronisch signierter Dokumente in den kommenden Jahren drastisch zunehmen. Nicht zu übersehen sind dabei erforderliche Lösungen für die rechtssichere Aufbewahrung solcher Dokumente, in Analogie zur Papierform. Grundlage sind gesetzliche Regelungen aber auch die eigene Nachweissicherung zur Vermeidung rechtlicher Nachteile.

Der Handlungsleitfaden ist das Ergebnis einer vom BMWi im Zusammenhang mit dem Folgeforschungsprojekt „TransiDoc – Rechtssichere Transformation digital signierter Dokumente“ geförderten Studie zu „Anforderungen und Trends der langfristigen Aufbewahrung (Atla§)“ von elektronischen Dokumenten, die eine ausführliche Übersicht und Bewertung zur rechtlichen, branchen- und anwendungsspezifischen Erfordernissen elektronischer Archivierung gibt. Der Handlungsleitfaden wurde für die Praxis entwickelt und richtet sich an Hersteller und Nutzer entsprechender Systeme.


Diese Seite wurde im Februar 2008 in das Forum aufgenommen und im Februar 2008 zuletzt geändert.

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