28.03.2024
|
Gerhard Schmidt Immer öfter bekommen Unternehmen vor einer Betriebsprüfung vom Finanzamt einen Fragebogen. Nicht der Fragebogen zum EDV-System ist hier gemeint, sondern ein betriebswirtschaftlich ausgerichteter. Inhaltliche Fragen also, keine technischen. Der Zweck der Fragebogen scheint klar: Inkonsistenzen herbeizuführen zwischen den Antworten des Unternehmens und dessen dann geprüftem Zahlenwerk, um so Argumente für Hinzuschätzungen zu bekommen. Es liegt nahe, dass dieses Verfahren Widerstand provoziert. So rät der Bund der Steuerzahler, nicht leichtfertig Schätzangaben zu machen, sondern Fragen gemeinsam mit dem steuerlichen Berater nur dann zu beantworten, wenn genaue Daten vorliegen. Noch weiter geht Steuerberater Rüdiger Stahl, gestützt auf eine Stellungnahme der Steuerberaterkammer und des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe in seinem Artikel: "Einspruch gegen den Fragebogen einlegen!" Haben Sie auch schon Erfahrungen mit diesen Fragebogen gesammelt? In der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung" habe ich diese Frage gestellt (siehe nachfolgend unter "Diskussion"). Insbesondere die Steuerberater müssten hier doch etwas beitragen können. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024