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GDPdU-Konflikte lassen sich auch ohne Finanzgerichte lösen – nicht zuletzt dank Ihrer Mitwirkung

Editorial des Email-Newsletters 6-2007 vom 07.06.2007

Gerhard Schmidt

Was darf die Finanzverwaltung bei der elektronischen Steuerprüfung? Was muss ein Unternehmen leisten, um den gesetzlichen Anforderungen dabei zu genügen? Der Gesetzestext, der die Voraussetzungen für die elektronische Steuerprüfung schafft, besteht aus nicht einmal 150 Wörtern. Wörter und Begriffe, die genau interpretiert sein wollen. Determinieren sie doch den Aufwand, den ein Unternehmen für eine gesetzeskonforme Lösung zu betreiben hat. Interpretationskonflikte zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen sind vorprogrammiert. Das zeigen die immer zahlreicheren einschlägigen Urteile der Finanzgerichte – aktuell die aus Düsseldorf. Manch umstrittene Frage lässt sich aber auch klären, bevor eine der Konfliktparteien vor Gericht zieht. Der bei einer Prüfung beanstandete formelle Buchführungsmangel bei einem SAP-Anwender beispielsweise, über den wir kürzlich berichtet haben. Liegt hier tatsächlich ein Mangel beim Unternehmen vor? Und falls ja, wer ist dafür verantwortlich? Der Softwarehersteller oder das Unternehmen? Oder macht es sich die Finanzverwaltung schlicht zu einfach, wenn sie sich mit komplexeren Datenstrukturen konfrontiert sieht? Das legen die Stellungnahmen von Rainer Böhle und Roger Odenthal nahe. Von Anfang an ist es das Bestreben dieses Forums, solche Fragen aufzugreifen, zu diskutieren und zu klären mit dem Ziel, für alle Betroffenen und Beteiligten mehr Transparenz in die komplexe Thematik zu bringen. Mit welchem Problem beschäftigen Sie sich – als Unternehmer, als Prüfer, als Berater ? Können Sie über kontroverse Ansichten zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen berichten? Oder über Erfahrungen bei Außenprüfungen? Informieren Sie uns und wir greifen Ihre Frage oder Ihren Fall auf. Gerne auch ohne Nennung von Person und Unternehmen/Behörde. Denn nicht jeder, der sich hier konstruktiv an einer Sachdiskussion beteiligen möchte, will auch mit seinem Namen in der Fachpresse erscheinen.

Ihr Gerhard Schmidt

Diese Seite wurde im Juni 2007 in das Forum aufgenommen und im Juni 2007 zuletzt geändert.

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