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Der Betriebsprüfer hat sich
angekündigt. Das Unternehmen bereitet sich in geradezu vorbildlicher Weise auf
die Prüfung vor: Die Daten aus dem abgeschalteten Altsystem werden auswertbar
aufbereitet, eine Verfahrensdokumentation erstellt. Der Prüfer kommt. Nicht
ohne Stolz präsentiert das Unternehmen dem Prüfer Daten und Dokumentation. Und
dieser? „Das interessiert mich alles nicht, geben Sie mir bitte Ihre Papierunterlagen!“
So jüngst geschehen. Schlechte Erfahrungen sind ein wichtiger Impulsgeber bei
der Realisierung von GDPdU-Lösungen. Das beschriebene Unternehmen hat schlechte
Erfahrungen gemacht: Es hat die geltenden rechtlichen Regelungen Ernst genommen
und gehörigen Aufwand betrieben, der sich dann jedoch als völlig überflüssig
herausgestellt hat. Diese Erfahrungen, dass Unternehmen gar nicht oder nur
geringfügig elektronisch geprüft wurden, werden schnell publik. Kaum publik
wird dagegen, wenn Unternehmen bei elektronischen Prüfungen in Schwierigkeiten
geraten. Impulse für ein GDPdU-Bewusstsein durch derartige schlechte
Erfahrungen sind daher relativ gering. Welches Unternehmen bekennt sich schon
offen zu seinen Problemen? Fatal bei der Umsetzung der GDPdU in der deutschen
Wirtschaft sind Staatsdiener, die rechtstreuen Unternehmen die
lange Nase zeigen.
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