Die Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung bei Missachtung der
gesetzlichen Vorschriften zur elektronischen Steuerprüfung - bislang
ein stumpfes Schwert - sollen verschärft werden. Das sollten sich
insbesondere die Steuerberater zu Herzen nehmen, die - nicht nur in den
Augen der Finanzverwaltung - das Thema bislang fast völlig beiseite
geschoben haben. Die Qualifikation steuerlich relevanter Daten zur
Vorbehaltsaufgabe zu erklären, diese Aufgabe dann aber nicht
wahrzunehmen, ist ein riskantes Spiel - für die Steuerberater und die
Millionen von ihnen betreuten Unternehmen.
Das Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Anforderungen und den
drohenden Sanktionen einerseits und dem Stand der Maßnahmen in Teilen
der deutschen Wirtschaft andererseits wird zunehmend gravierender.
Dabei wird es für die Unternehmen doch immer einfacher, GDPdU-konforme
Lösungen zu realisieren. Sei es, dass immer mehr und bessere Leitfäden
erscheinen, sei es, dass neue praxistaugliche und wirtschaftliche
Lösungskonzepte in den Vordergrund treten.
Die Finanzverwaltung wollte mit der elektronischen Steuerprüfung
technologisch auf Augenhöhe mit den Steuerpflichtigen kommen. Das ist
ihr gelungen und nicht nur das. Durch den Einsatz moderner Prüfsoftware
gerieten die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater gar ins
Hintertreffen. Doch sie können etwas dagegen tun. Um selbst wieder mit
der Finanzverwaltung auf Augenhöhe zu kommen, ist eine
Auseinandersetzung mit deren Prüfsoftware unerlässlich, denn gerade
durch die Prüfsoftware bekommt die Außenprüfung eine völlig neue
Qualität. Sich einen ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit der
Prüfsoftware zu verschaffen, ist dabei gar nicht so aufwändig.
Einzelne Steuerberater und Unternehmen haben bereits erkannt, dass
Prüfsoftware nicht nur ein Werkzeug für den Außenprüfer ist, sondern im
Unternehmen in vielen Zusammenhängen bisher ungeahnten Nutzen entfalten
kann. Dieses Zuckerbrot vor Augen ist doch ein wahrlich angenehmerer
Antrieb zum Handeln als der durch die Peitsche der Sanktionen der
Finanzverwaltung.
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