Zöller & Partner und Dr. Ivo Geiss: Fragen und Antworten zur GDPdU
Die Zöller & Partner GmbH
hat zusammen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ivo Geiss im September
2003 einen aktuellen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht.
Für welche Steuerprüfungen gelten die neuen Regelungen?
Welche Daten sind denn steuerrelevant?
Wie lange müssen die Unterlagen archiviert werden?
Was ist mit Daten, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind?
Muss das alte EDV-System am Leben gehalten werden?
Was wird im Detail bei einer Betriebsprüfung geprüft?
Kann ich die steuerrelevanten Daten nach einem endgültigen Prüfungsbescheid wieder löschen?
III. Zugriff auf steuerrelevante Daten
Sind bestimmte Speichermedien bei der Datenträgerüberlassung vorgeschrieben?
Was bedeutet „maschinell verwertbare Datenträger" bei der Datenträgerüberlassung?
Besteht ein Verwertungsverbot für versehentlich überlassene Daten? (Quelle: BMF)
Bei der Zugriffsmethode Z3 müssen die Daten dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden. Bei uns fallen täglich ca. 2 GB steuerrelevante Daten an. Kann ein Prüfer trotzdem die Bereitstellung verlangen? Wo ist die Grenze?
Meine Buchhaltungssoftware bietet die Möglichkeit zum Datenexport nur über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Was muss ich tun? Bin ich zum Kauf verpflichtet?
Beim unmittelbaren Zugriff des Betriebsprüfers auf unsere Systeme könnte es zu Datenverlusten oder Abstürzen kommen. Wer haftet für Produktionsausfälle beim unmittelbaren Zugriff?
Wie weit hat die Unterstützung bei der Einweisung der Betriebsprüfer zu gehen?
Beim Datenzugriff kann ein Betriebsprüfer auch Daten einsehen, die außerhalb des Prüfungszeitraums liegen. Ist dies zulässig?
Was macht der Betriebsprüfer am Ende der Prüfung mit den bereitgestellten Daten?
IV. Formate und sonstige technischen Fragestellungen
Was sind originär digitale Unterlagen?
Laut GDPdU sind das TIF- und das PDF-Format nicht mehr zur Speicherung zugelassen? Wie kann muss ich das verstehen? Welche Auswirkungen hat dies auf mein DMS?
Was ist mit maschineller Auswertbarkeit gemeint?
Welche Anforderungen müssen die archivierten Dokumente erfüllen?
Sind bestimmte Speichermedien bei der Speicherung vorgeschrieben?
Müssen E-Mails archiviert werden?
Was ist mit Edifact-Daten?
Speicherung der Druckdatei zusätzlich zur EDI-Datei (Quelle: BMF)
Was ist mit Druckspools?
Müssen MS Office-Dokumente archiviert werden?
Verknüpfung von Nummernkreisen zu ihren Bedeutungen (Quelle: BMF)
Wenn wir dem Betriebsprüfer unsere Daten bereitstellen, woher kennt dieser die Inhalte und Bedeutung der einzelnen Felder und die Verknüpfungen der unterschiedlichen Tabellen?
V. Produkt und Lösungen
Gibt es GDPdU-konforme Technologien?
Gibt es GDPdU-konforme Produkte / Archivsysteme?
Was ist ein auswertbares Archivsystem?
Sind Systeme auf Basis von Volltextdatenbanken nicht in der Lage, die neue AO zu erfüllen?
Wer oder was ist IDEA?
Wir setzen DATEV im Rechenzentrumsbetrieb für unsere Lohnbuchhaltung ein. Gibt es hier Empfehlungen?
Wir haben SAP R/3 im Einsatz. Gibt es hier eine Liste von steuerrelevanten Daten?
Unsere Buchhaltung haben wir komplett an Dritte outgesourced. Was muss ich tun, um den Anforderungen der GDPDU gerecht zu werden?
Welche Auswirkungen haben die Anforderungen der GDPdU auf eine vorhandene Verfahrensdokumentation?
Diese Seite wurde im Oktober 2003 in das Forum aufgenommen und im
Oktober 2003 zuletzt geändert.