Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Merkmale zum 1. Januar 2007
BMF-Schreiben vom 21. September 2006 - IV A 7 - S 1450 - 29/06 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO - 2000 - ab 1. Januar 2007 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 27. Januar 2003 - IV D 2 - S 1450 - 4/03 - (BStBl I S. 108) angefügte Zuordnungstabelle. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.