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Erteilung von Auskünften über Daten, die zu einer Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sind

BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2008 - IV A 3 - S 0030/08/10001 -

Das BMF-Schreiben enthält nähere Regelungen zur Erteilungen von Auskünften über Daten, die über eine Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sind. Das Auskunftsrecht gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen und Personenvereinigungen.

Diese Seite wurde im Januar 2009 in das Forum aufgenommen und im Januar 2009 zuletzt geändert.

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