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GDPdU: BMF will Sanktionen verschärfen
Was Vertreter der Finanzverwaltung bei Vortragsveranstaltungen
immer wieder betonen, liegt jetzt auch schriftlich vor: Die Sanktionen
bei einer Missachtung der Bestimmungen zur elektronischen Steuerprüfung
sollen verschärft werden.
In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Firma Audicon vom Juli 2003 heißt es:
"Wer in Erwartung, dass sich die GDPdU in der Praxis nicht
durchsetzt, die maschinelle Auswertbarkeit der Daten (§ 147 Abs. 2 AO)
nicht sicherstellt, handelt naiv und rechtswidrig. Die Finanzverwaltung
wird dies nicht hinnehmen und einer solchen Verweigerungshaltung mit
angemessenen Sanktionen begegnen. Auf Veranlassung des
Bundesrechnungshofs soll die Wirksamkeit der Sanktionen bei der
Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen effizenter
gestaltet werden. Mit einer Verschärfung der Sanktionslage kann daher
gerechnet werden."
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