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Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2003

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2003 zu Mehrsteuern von mehr als 14 Mrd. Euro geführt.

Es handelt sich um Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, frei­beruflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemein­schaften und sonstigen Steuerpflichtigen.

Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.



Zahl der erfassten Betriebe

 Übersicht 1

2000 2001 2002 2003
Großbetriebe 167.164 182.059 179.562 180.181
Mittelbetriebe 755.061 782.010 779.772 780.868
Kleinbetriebe 1.169.364 1.184.905 1.178.599 1.182.934
Kleinstbetriebe 4.394.539 4.812.028 4.741.658 4.805.068
Insgesamt 6.486.128 6.961.002 6.879.591 6.949.051

Im Rahmen der föderativen Verfassungsordnung kommt dem Bundesministerium der Finanzen die Aufgabe zu, für eine einheitliche Besteuerung zu sorgen und sich für eine möglichst gleichmäßige Prüfungsdichte einzusetzen.



Zahl der abgeschlossenen Prüfungsfälle

 Übersicht 2

2000 2001 2002 2003
Großbetriebe 38.115 38.016 37.376 38.417
Prüfungsturnus 4,3  Jahre 4,8 Jahre 4,8 Jahre 4,7 Jahre
Mittelbetriebe 67.457 68.166 63.640 62.236
Prüfungsturnus 11,1 Jahre 11,5 Jahre 12,25 Jahre 12,55 Jahre
Klein- und Kleinstbetriebe 119.111 122.102 117.001 118.775
Prüfungsturnus k.A. k.A. k.A. k.A.

Nach der Begriffsbestimmung der Abgabenordnung sind in der Anzahl der Kleinstbetriebe auch solche zu erfassen, die hinsichtlich ihrer Prüfungsbedürftigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sind. Da dies der größte Teil der Kleinstbetriebe ist, sind Darstellungen zum durchschnittlichen Prüfungsabstand in dieser Größenklasse ohne Aussagewert.



Zahl der Prüfer

 Übersicht 3

2000 2001 2002 2003
Betriebsprüfer 11.106 11.019 10.672 10.829

Hinzuzurechnen sind noch 124 Prüfer des Bundesamtes für Finanzen, die sich im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an insgesamt 1.212 Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt haben. In dieser Zahl sind 10 Vollprüfungen von Großbetrieben enthalten, die das Bundesamt für Finanzen nach Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden in den neuen Ländern übernommen haben.

Wie bisher ergibt sich zwar der größte Teil der Mehrsteuern (ca. 78,5 v.H. 2002: 75 v.H..) aus der Prüfung der Großbetriebe. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung können aber die Prüfungen nicht auf diese Größenklasse beschränkt werden. Im Übrigen darf die prophylaktische Wirkung der Betriebsprüfung nicht unterschätzt werden.



Aufteilung der Mehrsteuern (in Mio Euro)

 Übersicht 4

2000 2001 2002 2003
Großbetriebe 10.864 9.834 9.670 11.525
Mittelbetriebe 1.448 1.407 1.528 1.384
Kleinbetriebe 674 639 613 616
Kleinstbetriebe 739 800 751 736

Die Differenz zum Gesamtergebnis stammt aus der Prüfung von Bauherrengemeinschaften und sonstigen Steuerpflichtigen, die den Größenklassen nicht eindeutig zugeordnet werden können. Das Ergebnis aus diesen Prüfungen gem. § 193 Abs.2 Nr. 2 AO beträgt rd. 428 Mio Euro.

Nach den statistischen Erhebungen wird nicht unterschieden, welche der Nachforderungs­beträge als Verlagerungen anzusehen sind und welche ohne eine Betriebsprüfung endgültig ausgefallen wären.

Rückschlüsse auf das Ausmaß strafrechtlich relevanter Steuerhinterziehungen können aus den Mehrergebnissen nicht gezogen werden.



Mehrsteuern nach Steuerarten (in Mio Euro)

 Übersicht 5

2000 2001 2002 2003
Umsatzsteuer 1.178 1.274 1.190 1.306
Einkommensteuer 2.860 2.990 2.881 3.650
Körperschaftsteuer 5.496 4.957 4.911 5.294
Gewerbesteuer 3.221 2.711 2.855 3.079
Vermögensteuer 167 81 77 39
Sonstige Steuern 805 667 648 894
Insgesamt *)
(Differenz ggf. durch Rundung)
13.727 12.680 12.562 14.261

*) Dem Betrag sind noch rd. 428 Mio Euro Mehrsteuern hinzuzurechnen (z.B. aus Prüfungen von Bauherrengemeinschaften).

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28.03.2024

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