28.03.2024
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GoBD: Zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung liegt vor06.11.2014 Das Warten auf die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) hat ein Ende. Die zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung der GoBD hat das BMF den Verbänden vorab zur Kenntnis gegeben. Dabei betont die Finanzverwaltung, dass die GoBD keine Verschärfung der bisher geltenden, veralteten und über mehrere Dokumente verstreuten Regelungen bedeuten.
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