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Mit MCS-Lösung ist künftig der (un-)mittelbare Datenzugriff für Betriebsprüfer passé
02.11.2007
Die gehrer MCS GmbH bietet Unternehmen eine Lösung, die die gesetzlichen Vorgaben der GDPdU in besonderer Weise erfüllt. Dabei erhält der Betriebsprüfer künftig nur noch einen GDPdU konformen Datenträger Z3 und/oder alternativ zu Z1 und Z2 einen Link mit Web-Zugang auf die Daten-Quellen (z. B. Stamm-, Bewegungs- und Auswertungsdaten). Damit ist bei Produktiv-, Alt- und Nebensystemen die Aufrechterhaltung der Systeme überflüssig.
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sehen vor, dass bei einer Betriebsprüfung die Daten des Steuerpflichtigen grundsätzlich auf drei unterschiedliche Arten geprüft werden können. Das Bundesfinanzministerium spricht vom "unmittelbaren Datenzugriff (Z1)", "mittelbaren Datenzugriff (Z2)" und der "Datenträgerüberlassung (Z3)". Die Unternehmen sind bestrebt, die letzte Art des Zugriffs zu erlauben, also die reine Datenträgerüberlassung. Das ist bislang aber nicht für alle Arten von Daten möglich, sondern oft nur für die aktuellen finanzbuchhalterischen.
Universal-Z3-Lieferant für Produktiv-, Alt- und Nebensysteme
So konnten etwa die Daten aus der Warenwirtschaftssoftware, der Zeit- oder Reisekosten- abrechnungung die auch steuerlich relevanter Prüfungsgegenstand sind, zwar auf CD gebrannt werden, aber nicht immer korrekt vom Prüfer in die Prüfsoftware eingespielt werden. Das ändert die neue Lösung der gehrer MCS GmbH. Die Lösung schafft es nun, aus der Businesslogik unterschiedlichster Anwendungen von Produktiv-, Alt- und Nebensystemen diese nicht nur als "propitäre" Daten, sondern GDPdU konform abzubilden. Das wiederum erlaubt die gesetzeskonforme Weiterverwendung der Daten innerhalb der Prüfungssoftware.
Dabei ist es vollkommen gleichgültig, aus welchen Systemen die Daten stammen - die gehrer MCS GmbH liefert den entsprechenden lesbaren Datenträger als Abbild der Businesslogik aus den jeweiligen Systemen. "Damit sind wir der Universal-Z3-Lieferant auf dem deutschen Markt auch für kleine und mittlere Unternehmen", erklärt Geschäftsführer Rolf Gehrer.
Viele Steuerpflichtige erlauben viel zu viel
Viele Unternehmen wissen allerdings gar nicht, dass die Möglichkeit besteht, sich auf Z3 zu beschränken. Mit ein Grund dafür ist auch das mangelnde Wissen auf Seiten der steuerlichen Berater. "Z1 und Z2 sind im Grunde vollkommen überflüssig", erklärt Gehrer. Sie seien vielmehr ein historisches Behelfskonstrukt des Gesetzgebers, das geschaffen wurde, als Z3 technisch noch nicht für alle Daten Volumen aktuell und universal realisierbar war u. a. mit der Möglichkeit auf Daten-Quellen (z. B. Stamm-, Bewegungs- und Auswertungs-daten) mittels Link und Web-Zugang zu verweisen. "Heute dagegen können wir jedem Unternehmen gute Argumente an die Hand geben, den Zugriff des Prüfers im Rahmen von Z1 oder Z2 zu vermeiden." |
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