Richtlinien-Konformität nachgewiesen
Dr. Ivo Geis, Hamburger Spezialist für IT-Recht, prüfte und bestätigt: „Die Archivierung elektronischer Dokumente durch gingcom-Appliances ist rechtskonform."
07.06.2009
Als erste Appliance für Langzeit-Archivierung, Storage und Backup kann gingcom die Konformität zu den genannten nationalen und internationalen Steuer-, Finanz- und Buchhaltungsvorschriften nachweisen. Die Zertifizierung nahm der Hamburger Anwalt Dr. Ivo Geis vor. Sein Gutachten bestätigt die Konformität mit deutschen und internationalen Richtlinien zur Dokumentenarchivierung.
Die in den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter
Buchführungssysteme" (GoBS) und den „Grundsätzen zum Datenzugriff und
zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) vom
Bundesfinanzministerium formulierten Regelungen zur digitalen
Archivierung wirken sich je nach Rechtsform eines Unternehmens
unterschiedlich aus. Viele Unternehmen müssen außerdem den
Anforderungen von Basel II entsprechen. Für in den USA tätige Firmen
oder Töchter von US-amerikanischen Unternehmen gilt der Sarbanes Oxley
Act.
Eine Standardlösung für die ordnungsgemäße Archivierung digitaler Daten
gab es bisher nicht. Kleinere und mittlere Unternehmen mussten beim
Aufbau ihrer Archivierungslösungen improvisieren, und das ohne sichere
juristische Grundlage. gingcom wurde eigens für die Anforderungen und
die IT-Budgets mittelständischer Unternehmen entwickelt. Es vereinfacht
die Datensicherung und -wiederherstellung und reduziert damit
IT-Kosten.
Die auf der CeBIT 2007 vorgestellten Appliances entsprechen den
physikalischen sowie speichertechnischen Anforderungen an die
Datenintegrität. Die regulatorischen Anforderungen an die digitale
Buchprüfung werden jeweils unternehmensspezifisch umgesetzt.
Unternehmen können damit die Archivierung ihrer Dokumente und E-Mails
entsprechend den für sie geltenden Vorschriften gestalten.
Archivierungsregeln oder Policies verwalten IT-Administratoren über die
Admin-Oberfläche auf einen Blick. Für Audits lassen sich die
Einstellungen jederzeit in einer übersichtlichen Matrix darstellen.
Alle relevanten Parameter wie Zugriffskontrolle, Rechteverwaltung,
Unveränderlichkeit, Aufbewahrungsdauer, automatisches Löschen von
Daten, Datenintegrität und mehr werden abgebildet. Voreinstellungen
erleichtern Prozessdefinitionen, die die technischen IT-Lösungen
ergänzen. „Mit redundanten Datenpools, der automatischen Prüfung auf
Datenkonsistenz und der innovativen CAS (Content Adressable
Storage)-Architektur trägt gingcom erheblich zur Risikominimierung in
mittelständischen Unternehmen bei.", sagt Dr. Ivo Geis.
Das kpl. Gutachten kann mit Stichwort „elktr.Steuerprüfung“ unter info@gingcom.de per E-Mail kostenlos angefordert werden. |