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Aktuelle Entwicklungen beim Datenzugriff aus der Sicht der Finanzverwaltung

Von Bernhard Lindgens

01.09.2005

Obwohl das Zugriffsrecht der Finanzbehörden auf steuerlich relevante Buchhaltungsdaten bereits seit dem 1. Januar 2002 besteht, haben sich nach den Erfahrungen von Bernhard Lindgens vom Bundesamt für Finanzen viele Unternehmen immer noch nicht auf die digitale Betriebsprüfung vorbereitet. Doch allmählich wird die Zeit knapp. Dies machen neben derbundesweit stetig ansteigenden Anzahl elektronischer Außenprüfungen nicht zuletzt die ersten Urteile der Finanzgerichte deutlich.


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